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  3. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Der Rundfunkbeitrag ist laut Urteil rechtmäßig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015

Der Rundfunkbeitrag ist laut Urteil rechtmäßig

Laut Gerichtsurteil ist der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio verfassungsgemäß.
Foto: Maurizio Gambarini (dpa)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig. Das liegt auch an der Nutzung des Internets.

Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil festgelegt. Eine allein für die Bereithaltung eines Fernsehers oder Radios fällige Gebühr habe sich durch die Entwicklung des Internets überholt, erklärten die Richter.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht wies damit einen privaten Kläger ab und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Programmnutzung erfolgt geräteunabhängig

Die Empfangsmöglichkeiten des Rundfunks seien über das Internet und mobile Endgeräte heute auf sehr vielfältige Weise möglich, heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb sei es "nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen". Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen,"dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig bestehe".

Seit 2013 muss jeder Haushalt - unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte - den Rundfunkbeitrag entrichten. Dieser liegt derzeit bei 17,50 Euro im Monat. Die Richter betonten im Urteil die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit. Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. dpa/lby

Infos zum Rundfunkbeitrag

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