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Mindelheim
18.04.2014

Der Tod kostet Geld: Die letzte Rechnung

Wenn sich die Angehörigen die Bestattung des Verstorbenen nicht leisten können oder dieser keine Familie hatte, müssen die Sozialbehörden die Kosten übernehmen.
Foto: Sandra Baumberger

Können sich die Angehörigen eine Bestattung nicht leisten, sind die Behörden gefragt, denn der Tod ist in Deutschland eine teure Angelegenheit.

Wenn der Mindelheimer Bestattungsmeister Andreas Schmid den trauernden Angehörigen gegenübersitzt, braucht er viel Fingerspitzengefühl – und manchmal auch ein bisschen Mut. Denn irgendwann im Laufe des Gesprächs muss er klären, ob sie sich die Beerdigung, die sie da eben in Auftrag gegeben haben, überhaupt leisten können.

Mehr als 22 000 Menschen die Kosten für ein Begräbnis erstattet

Das ist mitunter unangenehm, aber nicht unbegründet: Es ist schon vorgekommen, dass er auf den Kosten sitzen geblieben ist oder sie erst viele Monate später vom Sozialhilfeträger erstattet bekam. Laut Statistischem Bundesamt haben die Behörden im Jahr 2012 mehr als 22 000 Menschen die Kosten für ein Begräbnis erstattet und dafür fast 60 Millionen Euro ausgegeben.

Die Zahlen im Unterallgäu nehmen sich demgegenüber vergleichsweise harmlos aus: Das Sozialamt des Landkreises hat in den vergangenen vier Jahren jeweils durchschnittlich 9000 Euro für vier Bestattungen bezahlt. Zum Teil handelte es sich dabei nur um einen Zuschuss, weil die Angehörigen einen gewissen Eigenanteil leisten konnten oder ein bescheidener Nachlass vorhanden war. Minijobs und Teilzeitarbeit können aber auch hier dazu beitragen, dass die Zahl derer, die sich ein Begräbnis nicht mehr leisten können, steigt.

Der Tod kostet nicht nur das Leben, sondern auch Geld

Denn der Tod kostet eben nicht nur das Leben, sondern auch Geld: Um die 7000 Euro sind schnell beisammen für Leichenschau, Sarg, Überführungskosten, Gebühren für Standesamt und Friedhof, das Grab selbst, die Leichenträger, den Trauergottesdienst, den Blumenschmuck, den Leichenschmaus und später den Grabstein samt Inschrift und Randeinfassung sowie Bepflanzung und Pflege. Natürlich variieren die Kosten je nach Bestattungsart und Kommune und natürlich geht es auch günstiger.

Doch rund 1100 Euro für die Einäscherung und die anschließende anonyme Bestattung sind im Allgäu das Minimum – und für immer mehr Menschen mehr als sie selbst oder ihre Angehörigen sich leisten können. Weil es in Deutschland aber eine Bestattungspflicht gibt, müssen in diesen Fällen die Behörden einspringen: Das Sozialamt des Landkreises, wenn der Verstorbene kein Geld hinterlassen hat und auch für die Hinterbliebenen die Beerdigung unbezahlbar ist, der Bezirk von Schwaben, wenn der Tote bereits zu Lebzeiten Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen hat und es keine Hinterbliebenen gibt, und das Ordnungsamt der Kommune, wenn es keine Angehörigen gibt oder diese nicht ermittelt werden können.

Es muss nicht automatisch die billigste Beerdigung sein

Laut Sozialgesetzbuch müssen sie seit 2004, als das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, für ein einfaches, ortsübliches Begräbnis aufkommen, einen festgelegten Kostenrahmen gibt es nicht. Das heißt aber nicht, dass sie automatisch die billigste Bestattungsart wählen dürfen: Ausschlaggebend ist der Wille des Verstorbenen oder seiner Angehörigen. Auch im Tod soll die Würde gewahrt bleiben und die Armut nicht offen zu Tage treten.

Gleichwohl prüfen die Behörden sehr genau, ob sie tatsächlich zuständig sind und es – im Falle des Bezirks und des Ordnungsamtes – nicht doch Angehörige gibt, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen. Dazu gehören die Ehepartner, volljährige Kinder, Geschwister oder Enkel, die Eltern und die Großeltern bis hin zu Schwägerin und Schwager. Ob sie Kontakt zu dem Verstorbenen hatten oder heillos mit ihm zerstritten waren, ist dabei unerheblich.

Das hat eine Unterallgäuerin, die seit Jahren von ihrem Mann getrennt lebte, sich aber nie hatte scheiden lassen, am eigenen Leib erfahren: Sie musste für die Beerdigung aufkommen. Das wäre ihr nur dann nicht zuzumuten gewesen, wenn sich ihr Mann zu Lebzeiten ihr gegenüber schwere Verfehlungen geleistet, sie zum Beispiel nachweislich körperlich misshandelt hätte.

Bestatter Andreas Schmid rät den Hinterbliebenen zu Offenheit. Übersteigt die Beerdigung ihre finanziellen Möglichkeiten, können sie beim Sozialamt einen Antrag auf Bestattungsbeihilfe stellen – oder mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren. „Wir sind kein Kreditinstitut und müssen das Geld nicht gleich haben“, sagt er. Denn lieber bekommt er es später, als überhaupt nicht.

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