Heute Urteil im Kunststreit
München Um 22 Jahre alte Pommes geht es heute vor dem Oberlandesgericht München: Im Streit über den Wert zweier Kartoffelstäbchen will der Senat seine Entscheidung verkünden. Der Künstler Stefan Bohnenberger fordert von seiner früheren Galerie Schadenersatz für die beiden verschwundenen Fritten.
Der Künstler hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie „Mosel und Tschechow“ die Pommes zurückverlangt, die Vorlage für ein Objekt namens „Pommes d’or“ in Kreuzform aus feinstem Gold waren. Doch die Galerie konnte die Ursprungs-Pommes aus dem Jahr 1990 nicht mehr finden. Der Künstler, der inzwischen im Heimatland der Fritte, in Belgien, lebt, verlangte deshalb mindestens 2000 Euro Schadenersatz. Der Senat unter Vorsitz von Richter Hartmut Fischer muss nun entscheiden, ob die Galerie die Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Die Galeristin Andrea Tschechow sieht in den Pommes kein Kunstwerk, das aufgehoben werden musste – im Gegenteil. Sobald die Gold-Pommes gegossen waren, hätten die Vorlagen mindestens gekennzeichnet oder aber vernichtet werden müssen: „Das darf sogar nicht aufgehoben werden, denn es darf kein weiterer Guss hergestellt werden, da die Gold-Pommes ein Einzelstück waren“, sagte sie. (dpa)
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