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  3. Augsburger Polizistenmord: Der mordverdächtige Raimund M. wird in der Psychiatrie beobachtet

Augsburger Polizistenmord
08.05.2014

Der mordverdächtige Raimund M. wird in der Psychiatrie beobachtet

Als Raimund M. noch der Prozess gemacht wurde. Mittlerweile wird hinter den Kulissen um ein neues Verfahren gerungen.
Foto: Ulrich Wagner

Ist der mutmaßliche Polizistenmörder Raimund M. so krank, dass er seinem eigenen Prozess nicht mehr folgen kann? Nun wurde er zur Beobachtung in eine Nervenklinik gebracht.

Der mutmaßliche Augsburger Polizistenmörder Raimund M., 61, muss wohl in den nächsten Tagen umziehen. Derzeit sitzt der an Parkinson erkrankte M. in einer Zelle des Stadelheimer Gefängnisses. Nun wird er für mehrere Wochen im psychiatrischen Krankenhaus in Haar bei München untergebracht – gegen seinen Willen. Das Oberlandesgericht hat das jetzt entschieden. Die Ärzte dort sollen untersuchen, wie krank der Mordverdächtige tatsächlich ist. Derzeit gilt M. als verhandlungsunfähig.

Polizist Mathias Vieth wurde im Oktober 2011 im Stadtwald "hingerichtet", so die Staatsanwaltschaft

Der Mord liegt nun schon zweieinhalb Jahre zurück. Im Oktober 2011 wurde der Polizeibeamte Mathias Vieth im Augsburger Stadtwald erschossen. Doch die Aufarbeitung der Tat, die vom Staatsanwalt als „Hinrichtung“ bezeichnet wurde, ist noch immer nicht abgeschlossen. Rudolf Rebarzcyk, 59, wurde wegen des Mordes im Februar zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Richter machten bei der Urteilsverkündung keinen Hehl daraus, dass sie auch von M.s Schuld überzeugt sind. Nach Ansicht des Schwurgerichts waren die Brüder in jener Nacht gemeinsam am Tatort – und schossen mit einer Pistole und zwei Sturmgewehren auf den Polizisten. Vermutlich, so das Urteil, hätten die Brüder einen Raub geplant und seien von der Polizeistreife gestört worden. Ob Raimund M. aber jemals wegen des Mordes verurteilt wird, ist offen. Der Prozess gegen ihn ist im vergangenen Herbst geplatzt. Die Richter setzten das Verfahren gegen M. aus, er blieb aber in Untersuchungshaft.

Kann Raimund M. wirklich nicht mehr dem Prozess folgen?

Damals stellte der Neurologe Ralph-Michael Schulte fest, dass sich M.s Gesundheitszustand rapide verschlechtert habe. M., so die Einschätzung des Gutachters, könne dem Prozess nicht mehr folgen. Der Mediziner machte dafür auch eine mehr als einjährige Isolationshaft verantwortlich. Die Einzelhaft war angeordnet worden, weil die Justiz von Mitgefangenen Hinweise bekommen hatte, dass die Brüder sich aus der Haft freipressen wollten. Nun soll eine ausführliche Untersuchung in der Psychiatrie mehr Klarheit bringen. Bei der Justiz hofft man, dass damit die Weichen für einen neuen Prozess gestellt werden.

Die Unterbringung in der Klinik wurde vom Schwurgericht schon im März angeordnet. Raimund M.s Verteidiger Adam Ahmed und Werner Ruisinger hatten dagegen aber Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun vom Oberlandesgericht verworfen. Die Verteidiger argumentieren, M. wolle sich nicht untersuchen lassen – und er dürfe auch nicht dazu gezwungen werden. Beim Oberlandesgericht sah man das anders. Eine Unterbringung sei „verhältnismäßig“, hieß es.

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M.s Verteidiger wollen vor das Verfassungsgericht ziehen

Raimund M.s Anwälte wollen sich der Entscheidung aber nicht beugen. „Ich habe noch nie eine so unüberzeugende Begründung eines Oberlandesgerichts gelesen“, sagt Adam Ahmed. Gegenüber unserer Zeitung kündigte er an, nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Verteidiger sind auch der Meinung, dass der zuständige Arzt in der Psychiatrie in Haar, Oberarzt Christian Graz, voreingenommen ist. Graz soll schon nach einem kurzen Vorgespräch mit M. zu dem Urteil gelangt sein, dass dieser wieder verhandlungsfähig sei.

Verteidiger Adam Ahmed sieht das ganz anders. „Ich habe nicht den Eindruck, dass sich am Zustand meines Mandanten etwas gebessert hat“, sagt er. Das Tauziehen geht weiter. Ein schnelles Ende des Verfahrens ist damit nicht in Sicht.

Das Urteil im Polizistenmord-Prozess gegen Rudi R. ist gesprochen:
10 Bilder
Urteil im Polizistenmord-Prozess verkündet
Foto: Fred Schöllhorn
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