Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, dass die Ausnahmen für Raucherklubs in Bayern rechtens sind. Allerdings gibt es auch feste Kriterien, wie Gastbetriebe zum Raucherklub werden können. Von Holger Sabinsky

Von Holger Sabinsky, München/Karlsruhe
Birgit Netzle ist überzeugt: Jetzt werden die Raucherklubs in Bayern nur so aus dem Boden schießen. Bis zu 15.000 könnten es bald sein, schätzt die Münchner Wirtin, die als eine von drei Rauchverbotsgegnern Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Am Dienstag gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass die Ausnahmen für Raucherklubs rechtens sind. Verfassungsgemäß ist aber auch "Deutschlands strengstes Rauchverbot", wie der bayerische Weg genannt wird.
Deutschlands strengstes Rauchverbot? Ausgehöhlt von Tausenden Raucherklubs? Wie passt das? Die höchsten Richter sagen, der Gesetzgeber darf dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen. Gegen die weit verbreiteten Raucherklubs und die zum Jahresende laufende Ausnahmeregelung für Festzelte haben die Richter keine Einwände. Raucherklubs bedeuteten keine Ungleichbehandlung der Gastwirte, entschied das Gericht. Schließlich könne jeder Wirt einen Raucherklub einrichten.
Doch hier kommt die spannende Frage: Was genau macht einen Raucherklub aus? Die Verfassungsrichter haben konkrete Kriterien genannt: Der Klub muss einen "festen Mitgliederbestand" haben und darf nicht "Laufkundschaft" an der Tür den schnellen Erwerb der Mitgliedschaft ermöglichen. Die Mitgliedschaft muss sogar beim Einlass kontrolliert werden.
Doch die Praxis sieht ganz anders aus: Fast überall hängen in den Fenstern der Raucherklubs Werbeplakate, die auf Laufkundschaft abzielen, und am Tresen liegt dann ein Zettel aus, bei dem man sich als Mitglied eintragen kann.
Und deshalb herrscht Streit um die Vollzugspraxis. Die CSU-Staatsregierung reicht die Verantwortung weiter an die Kommunen: Es gebe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mehr. Die Kommunen sehen sich aber nicht in der Lage, gegen den Wildwuchs bei den Raucherklubs vorzugehen. Der Bayerische Städtetag hält die Forderung der Staatsregierung nach schärferen Kontrollen daher für "unanständig". In Augsburg seien fast die Hälfte der Kneipen Klubs, in München gebe es mehr als 800 Raucherklubs.
Der Chef des Münchner Kreisverwaltungsreferats, Wilfried Blume-Beyerle, hält es ebenfalls für unmöglich, die Raucherklubs zu kontrollieren - "selbst wenn ich das Personal hätte". Blume-Beyerle ist verärgert und will nun im Umweltministerium nachfragen: "Wie sollen wir es machen?" Auch die Grünen werfen der Staatsregierung vor, sie brüste sich mit dem strengsten Rauchverbot, wälze aber die Verantwortung auf die Kommunen ab.
Auch die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) hält das "angeblich strenge bayerische Rauchverbot durch die Vollzugshinweise für völlig ausgehöhlt", so Vizepräsident Ernst-Günther Krause.
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