Diese Rolle spielten die NSU-Helfer
Ankläger sind von Beihilfe zum Mord überzeugt
Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. „in vollem Umfang bestätigt“. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag, am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers, vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft steht fest, dass Wohlleben und S. Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt haben. Mit genau dieser Waffe soll die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ zwischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen haben. Nur für den Mord an einer Polizistin nutzte das Trio eine andere Waffe. Wohlleben und S. hätten die „naheliegende Möglichkeit“ erkannt, dass die Pistole benutzt werden würde, um damit Menschen nicht deutscher Herkunft zu erschießen, betonte Weingarten. Und dennoch hätten sie die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetauchten „unbedingt verpflichtet“ fühlten.
Carsten S., der vor längerer Zeit aus der Neonazi-Szene ausgestiegen ist, hatte bereits zu Prozessbeginn 2013 umfangreich ausgesagt. Er räumte ein, die Waffe in einem Jenaer Szeneladen gekauft und zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Den Auftrag und das Geld dafür habe er von Wohlleben erhalten. Dieser bestreitet das. Inzwischen steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird.
Beate Zschäpe lebte mehr als 13 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Die Anklage wirft den dreien neben den zehn Morden zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle vor. Mundlos und Böhnhardt brachten sich im November 2011 um. (dpa)
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