Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Auszeichnung: Diese bayerischen Bräuche gelten nun als Unesco-Kulturerbe

Auszeichnung
29.05.2017

Diese bayerischen Bräuche gelten nun als Unesco-Kulturerbe

Trachtler reiten mit ihren geschmückten Pferden während des traditionellen Georgiritts zum "Ettendorfer Kircherl" bei Traunstein.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Georgiritt, Friedensfeste oder Feldgeschworenenwesen: Die Unesco-Kommission hat dreizehn bayerische Bräuche zum Kulturerbe erhoben.

Dreizehn weitere bayerische Bräuche sind nun auch offiziell immaterielles Kulturerbe der Unesco. Der Georgiritt in Traunstein oder die Leonhardifahrt in Bad Tölz gehören dazu. "Immaterielles Kulturerbe prägt Identitäten, stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert den Dialog zwischen gesellschaftlichen Gruppen", sagte Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission, anlässlich der Verleihung der entsprechenden Urkunden am Montag in Berlin. 

Die Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei sind seit dem Vorjahr neu im Verzeichnis, außerdem der Zwiefache, eine bayerisch-böhmische Tanzmusik. Auch das Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald, das Wunsiedler Brunnenfest, die Festspiele "Die Kinderzeche" in Dinkelsbühl und "Der Meistertrunk" in Rothenburg ob der Tauber gehören seit 2016 zum Kulturerbe.

Unesco stellt auch Traditionen und Bräuche unter Schutz

Neu im Verzeichnis sind zudem die Friedensfeste in den Gemeinden Sennfeld und Gochsheim, der innerstädtische Erwerbsgemüseanbau in Bamberg und das Feldgeschworenenwesen, bei dem Freiwillige die Einhaltung von Grundbesitzgrenzen überprüfen. Zuletzt gehört seit dem Vorjahr die Osingverlosung zum Kulturerbe. Dabei teilen nach jeweils zehn Jahren Bauern verschiedener Dörfer gemeinschaftlich besessene Äcker der gemeindefreien Fläche Osing in Mittelfranken neu unter sich auf. 

Die Unesco stellt seit 2003 nicht nur Kulturstätten, sondern auch Traditionen und Bräuche unter Schutz. Jedes Beitrittsland ist aufgefordert, ein nationales Verzeichnis seines immateriellen Kulturerbes anzulegen. Insgesamt stehen 16 bayerische oder überwiegend in Bayern verwurzelte Bräuche auf der Liste. dpa/lby

Diese bayerischen Bräuche gelten nun als Unesco-Kulturerbe
22 Bilder
Diese 22 Denkmäler sollen Augsburg zum Welterbe machen
Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.