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  3. Allgäu: Disziplinarverfahren: Bürgermeisterin soll Reichsbürgern nahestehen

Allgäu
06.04.2017

Disziplinarverfahren: Bürgermeisterin soll Reichsbürgern nahestehen

Gegen die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller läuft ein Disziplinarverfahren.
Foto: Freie Wähler

Gegen die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller leitet die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren ein. Zeller soll der Reichsbürgerbewegung nahe stehen.

Die Landesanwaltschaft Bayern hat am Donnerstag ein Disziplinarverfahren gegen die Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, eingeleitet. Gegen sie bestehe der Verdacht, der sogenannten Reichsbürgerbewegung nahezustehen. „Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“, teilte Landesanwalt Jörg Spennemann mit. Mit ihrer möglichen Nähe zu den Reichsbürgern könnte die kommunale Wahlbeamtin „die Gründung und das Fortbestehen der Bundesrepublik sowie die Geltung des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates mit der darauf basierenden Rechtsordnung in Abrede stellen“, so Spennemann. Zeller hatte an einer Veranstaltung der sogenannten Reichsbürger teilgenommen.

Die Landesanwaltschaft ist die Disziplinarbehörde für die Beamten des Freistaats und in Einzelfällen auch für kommunale Beamte, wenn ihr die Zuständigkeit hierfür übertragen wurde. Das hatte der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz in Zellers Fall am 4. April getan. Er bat schriftlich um eine Prüfung, ob ein Disziplinarverfahren gegen Zeller eingeleitet werden müsse. Dafür benötigte die Justizbehörde zwei Tage.

Monika Zeller soll Stellungnahme abgeben

Die Entscheidung begründet die Landesanwaltschaft mit den Ermittlungsergebnissen: Zeller soll einen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis gestellt und dabei „für die sogenannte Reichsbürgerbewegung typische Angaben zur Person gemacht haben.“ Was das bedeutet, will Landesanwalt Spennemann aus ermittlungstaktischen Gründen nicht verraten. Bekannt ist, dass viele Reichsbürger den Namenszusatz „a. d. F.“ (aus der Familie) tragen und auf den Antrag nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz nach der Urfassung vom 22. Juli 1913 bestehen. Sie verwenden den „gelben Schein“ als Ausweisersatz und wollen damit ihre Abstammung bis in die Zeiten des Deutschen Reiches belegen.

Zeller hatte sich zuletzt öffentlich von der Reichsbürgerbewegung distanziert und ihren Antrag mit Neugier begründet. Sie war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Den Schritt, das Verfahren an die Landesanwaltschaft zu geben, hatte die Bürgermeisterin vor einer Woche noch begrüßt: „Ich bin froh, dass das gemacht wird. Jetzt wird klargestellt, ob ich ein Reichsbürger bin oder nicht.“

Zeller soll laut Landesanwaltschaft aktiv daran mitgewirkt haben, dass einem bekannten Redner aus der Reichsbürgerbewegung im Frühjahr 2016 ein Raum der Gemeinde für eine Vortragsveranstaltung überlassen wurde. Die Bürgermeisterin hat jetzt bis Anfang Mai Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

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