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Prozess vor dem Arbeitsgericht
25.07.2007

Donauwörth: Sklavenarbeit auf dem Erdbeerfeld

36 rumänische Erntehelfer, die auf einer Plantage im Landkreis Donauries schuften mussten, beschäftigen das Arbeitsgericht Donauwörth. Rechtsanwalt Gerhard Promoli forderte eine ordentliche Nach-Bezahlung.

Donauwörth l wego l Wieder einmal waren die rumänischen Erntehelfer, die auf einer Plantage im Landkreis schuften mussten, kaum bezahlt wurden und in Containern unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht waren, Thema - diesmal vor dem Arbeitsgericht in Donauwörth.

Rechtsanwalt Gerhard Promoli forderte für 36 Rumänen von dem Beklagten, dem Erdbeerfeld-Betreiber, eine ordentliche Nach-Bezahlung (Tariflohn 6,04 Euro pro Stunde) für die geleistete Arbeit auf seinen Feldern.

Dr. Markus Jungbauer, Anwalt des in Untersuchungshaft sitzenden Erdbeerfeld-Betreibers, aber erläuterte, dass es zwischen den Rumänen und dem ehemaligen Polizisten gar kein Arbeitsverhältnis und auch keinen Arbeitsvertrag gegeben habe. "Soviel ich weiß, hatten alle Rumänen einen Gesellschafter-Vertrag", so Jungbauer. Und somit seien sie selbstständige Arbeitnehmer gewesen, die durch einen Vermittler angeworben worden seien. Dieser aber sei im Moment nicht erreichbar.

"Wenn man sieht, wie die Frauen und Männer behandelt wurden, wie sie mit einem Bus auf die Felder gekarrt wurden, dort viele, viele Stunden schuften mussten und wie sie untergebracht waren, kann hier nicht von Selbstständigen die Rede sein", entgegnete Promoli. "Nichts, aber auch wirklich gar nichts spricht hier für eine Selbstständigkeit." Er sprach weiterhin von einem Scheinkonstrukt, das ein Arbeitsverhältnis formal verhindern sollte.

Richter Dieter Gerhard waren die unterschiedlichen Behauptungen der beiden Parteien zu wenig. "Wo ist denn dieser Gesellschafter-Vertrag? Und wer ist dieser Vermittler?", fragte der Richter. Weder der Anwalt des Beklagten noch der Rechtsbeistand der 36 rumänischen Kläger - weitere 19 Klagen werden gesondert verhandelt - hatten einen Arbeits- oder Gesellschaftervertrag vorzuweisen.

"Die Unterlagen sind alle bei der Staatsanwaltschaft", sagte Anwalt Jungbauer schulterzuckend. Richter Gerhard wies ihn aber darauf hin, dass er als Jurist die Akteneinsicht beantragen könne. Das tat Jungbauer nach eigenen Angaben bereits. Mehr Informationen wollte er nicht preisgeben.

Das Ende im Gerichtssaal nach eine knappen viertel Stunde: Nun ist der Beklagte, also der Erdbeerfeld-Betreiber, in der Pflicht bis zum 31. Juli, Beweise vorlegen, dass er nicht der Arbeitgeber der rumänischen Erdbeerpflückern war, und tatsächlich die Arbeiter alle in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind.

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