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Augsburg/Hirblingen
28.11.2017

Doppelmörder von Hirblingen muss lebenslang ins Gefängnis

Im Prozess um den Doppelmord in Hirblingen ist am Dienstag ein Urteil gefallen.
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Im Prozess um den Doppelmord in Hirblingen ist am Dienstag ein Urteil gefallen.
Foto: Marcus Merk

Waldemar Neustett hat nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts aus Habgier seine beiden Nachbarinnen getötet. Warum der Täter mindestens 25 Jahre in Haft bleiben muss.

Der Doppelmörder von Hirblingen muss lebenslang hinter Gitter. Nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts hat der 32-Jährige aus Habgier seine beiden Nachbarinnen Beate N. und Elke W. getötet. Das Gericht stellte zudem am Dienstagvormittag im voll besetzten Saal fest, dass die Schwere der Schuld in diesem Fall besonders schwer wiegt. Damit ist ausgeschlossen, dass Neustett nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. In vergleichbaren Fällen saßen Mörder mindestens 25 Jahre oder länger im Gefängnis.

"Sie sind nicht der liebe, hilfsbereite Waldi, Sie sind ein eiskalter Typ!"

Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser wandte sich in ungewöhnlich scharfen Worten direkt an den Angeklagten. „Sie sind nicht der liebe, hilfsbereite Waldi, Sie sind ein eiskalter Typ!“ Davon habe sich das Gericht auch in der Hauptverhandlung überzeugen können. Und weiter: „Sie glauben doch nicht, Herr Neustett, dass Sie bei dieser Indizienlage irgendein Gericht der Welt freigesprochen hätte.“ Und schließlich sagte sie zu Neustett, der blass, aber aufrecht auf seinem Stuhl saß. „Sie sind ein Mörder, genauer gesagt: ein Doppelmörder.“

Die Richterin kritisierte auch die Verteidiger. Die hatten ihrerseits in den Plädoyers Ermittlern und Gericht vorgeworfen, dass es ihnen nicht schnell genug gehen konnte und dass sie es sich zu leicht gemacht hätten. „Das kann nicht unwidersprochen bleiben“, sagte Riedel-Mitterwieser. Das Schwurgericht sei gut vorbereitet gewesen und habe sorgfältig gearbeitet. Als Beleg führte die Richterin 13 Verhandlungstage, 64 Zeugen und acht Sachverständige an. Auch die Ermittler hätten sehr engagiert ihre Arbeit gemacht, mit vielen Überstunden.

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme ist das Gericht der Ansicht, dass Neustett am Morgen des 9. Dezember 2016 – es war ein Freitag – die Nachbarinnen überfallen hat. Die Jahre zuvor hatte Neustett ein angenehmes nachbarschaftliches Verhältnis zu den beiden lesbischen Frauen. Seine Mutter war sogar im Besitz des Wohnungsschlüssels der Nachbarinnen. Sie kümmerte sich um die Katze und goss Pflanzen, wenn Beate N. und Elke W. im Urlaub waren. Ob Waldemar Neustett diesen Schlüssel benutzt hat, als er an jenem Freitagmorgen nach seiner Nachtschicht in die Wohnung der Frauen eingedrungen ist, bleibt ungeklärt, spielt aber laut Gericht keine Rolle bei der Bewertung.

Die Richter sind davon überzeugt, dass der 32-Jährige mit mindestens einem Messer bewaffnet war und dass er den Plan hatte, an die Bankkarten der Frauen zu kommen. Neustett hatte Schulden und brauchte Geld. Mit Schlägen ins Gesicht zwang er Beate N., ihre Geheimnummern zu verraten. Dann metzelte der gebürtige Kasache die Frauen im Keller des Hauses mit mehr als drei Dutzend Messerstichen hin. In den Tagen darauf hob er im Landkreis Augsburg und in Prag von Beate N.s Konten 5020 Euro ab. Und er entsorgte die Opfer.

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Zu diesem Zweck schleppte er die Leichen durch das Haus in die Garage, packte sie in Schlafsäcke und legte sie in den Kofferraum von Beate N.s Peugeot 3008. Nachts grub Neustett dann mit einem eigens dafür gekauften Spaten ein Loch am Flüsschen Schmutter, in der Nähe der Kläranlage von Hirblingen (Kreis Augsburg). In die Grube legte er die Leichen, schüttete das Loch mit Erde zu und streute zur Tarnung Schilfgras darüber. Die Frauen wurden erst knapp zwei Wochen nach ihrem Verschwinden im Rahmen eines riesigen Sucheinsatzes gefunden. Seit Mitte Dezember 2016 sitzt Waldemar Neustett, den Freunde und Familienmitglieder als nett, hilfsbereit und höflich beschreiben, in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen.

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Foto: Marcus Merk

Der aufwändige Prozess war notwendig geworden, weil Waldemar Neustett bis zum Schluss beharrlich schwieg. Die Indizienlage gegen den Angeklagten war am Ende aber erdrückend. Die Ermittler hatten unter anderem seinen genetischen Fingerabdruck an den Sprunggelenken der Frauen gefunden – wohl, weil er sie nach dem Mord an den Füßen durchs Haus gezogen hat. An einem Messer aus Neustetts Besitz gab es DNA-Spuren der Frauen. Am Vergrabungsort wurde ein Schuhabdruck gesichert, der zu Schuhen des 32-Jährigen passte. Zudem lag Neustetts Wohnungsschlüssel gleich in der Nähe des Erdgrabs der Frauen. Und in der Schmutter fand die Polizei genau einen solchen Spaten, wie ihn Neustett am Tag nach der Tat gekauft hatte. Die Quittung dafür lag noch in seinem weißen 3er BMW. Zudem im Auto: Bargeldbündel, die aus Abhebungen von den Konten der Beate N. stammen sollen.

Die Urteilsverkündung läuft derzeit noch. Es ist aber damit zu rechnen, dass Neustetts Verteidiger Walter Rubach und Hansjörg Schmid Revision gegen das Urteil einlegen werden. Sie hatte in ihren Plädoyers Freispruch beantragt. Es sei nicht bewiesen, dass ihr Mandant der Mörder sei.

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