Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg: Doppelmord von Hirblingen: Anklage fordert lebenslange Haftstrafe

Augsburg
27.11.2017

Doppelmord von Hirblingen: Anklage fordert lebenslange Haftstrafe

Der Angeklagte im Gespräch mit Verteidiger Hansjörg Schmid. Schon morgen könnte ein Urteil in dem Prozess fallen.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Nach mehreren erfolgreichen Beweisanträgen der Verteidiger haben die Plädoyers begonnen. Das Urteil soll am Dienstag fallen. Warum die Verteidiger auf Freispruch plädieren.

Im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen hält die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Waldemar N. für überführt. Staatsanwältin Martina Neuhierl sagte am Montagnachmittag, es gebe überhaupt keine Zweifel, dass N. seine beiden Nachbarinnen ermordet habe. Eine ganze Menge an Indizien belege, dass er der Täter sei. Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. N.s Verteidiger verlangten dagegen, dass ihr Mandant freigesprochen wird.

Die beiden Opfer Beate N. und Elke W. seien vor knapp einem Jahr mitten aus dem Leben gerissen worden, so Neuhierl, und zwar aus einem Leben, das sie sich schön gestaltet hatten. All dies habe Waldemar N. auf ganz brutale Weise und aus egoistischen Motiven zerstört. Der 32-Jährige habe an notorischem Geldmangel gelitten und habe sich daher entschlossen, die beiden Nachbarinnen zu überfallen und zu töten. Am Morgen des Freitag, 9. Dezember 2016, habe er sich nach seiner Nachtschicht Zutritt zur Wohnung der Frauen verschafft. Den Hausschlüssel hatte N.s Mutter – sie hatte sich seit Jahren in Urlaubszeiten um die Katze und die Pflanzen der Nachbarinnen gekümmert. Mindestens ein langes Küchenmesser habe N. dabei gehabt. Sein Ziel laut Staatsanwältin: An die Bankkarten der beiden Frauen kommen, von denen er gewusst habe, dass sie vermögend waren. Sein Motiv: Habgier.

Doppelmord von Hirblingen: Staatsanwältin geht von Einzeltäter aus

Die Tat und das, was danach geschah, skizziert Martina Neuhierl so: N. habe morgens zwischen 6.30 und 9.45 Uhr zuerst Beate N. mit dem Messer und mit Schlägen attackiert, dann Elke W. Mittags habe er die Leichen der Frauen in Schlafsäcke gepackt und in den Kofferraum des Autos von Beate N. gebracht. In den folgenden beiden Tagen müsse er die Wohnung und den Keller des Hauses penibel geputzt haben. In der Nacht zum Montag soll Waldemar N. die Leichen der Frauen in der Nähe der Kläranlage von Hirblingen an der Schmutter vergraben haben. Für Staatsanwältin Neuhierl gibt es auch keinen Zweifel, dass N. die Tat allein begangen hat.

Die Vertreterin der Nebenklägerinnen, Rechtsanwältin Marion Zech, schließt sich der Forderung der Staatsanwältin nach einer lebenslangen Haftstrafe an. Sie erinnert daran, dass eines der beiden Opfer keinerlei Abwehrverletzungen hatte und sagt zum Angeklagten: „Das, was Sie getan haben, könnte man als Hinrichtung bezeichnen, aber das wäre zu wenig. Es war ein Abschlachten, das von einem unbedingten Vernichtungswillen getragen war.“ Zech geht auch auf die Frage ein, warum es sich zwei Angehörige der Opfer antun, am Prozess teilzunehmen, Tat-Rekonstruktionen und Obduktionsberichte zu hören. Ihre Antwort: Es ist das Letzte, was die Angehörigen für die Getöteten tun können. Ein Mörder nehme nicht nur den Getöteten das Leben, sondern er nehme auch den Angehörigen einen Teil des Lebens. Im Gegensatz zu der Familie des Täters, die verdrängen und wegschieben könnten, müssten Angehörige mit der grausamen Realität leben, dass Familienmitglieder nicht mehr am Leben seien.

Neben dem Flüsschen Schmutter hatten die Beamten kurz vor Heiligabend die Leichen der beiden getöteten Frauen aus Hirblingen entdeckt.
Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

Verteidiger Walter Rubach kritisiert, dass die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft allesamt Rückschlüsse seien (hier lesen Sie ein Portät über den bekannten Anwalt). Er warnt davor, in solchen Indizienprozessen entlastende Hinweise von vornherein auszublenden, die nicht ins Bild der Ermittler passen. Auch davor, DNA-Spuren als „Wundermittel“ der Ermittlungsbehörden zu betrachten: „Die DNA für sich genommen sagt gar nichts“, so Rubach. Solche Spuren müssten bewertet und in einen Kontext gestellt werden. Rubach weist auf mehrere spektakuläre Ermittlungspannen mit Genspuren der vergangenen Jahre hin.

Lesen Sie dazu auch

Doppelmord von Hirblingen: Fällt morgen das Urteil?

Zudem stellt der Verteidiger in Frage, ob der Angeklagte allein überhaupt in der Lage gewesen sein kann, die Bluttat zu begehen. „Diese und andere Fragen werden sie sich stellen müssen“, sagt Rubach ans Schwurgericht gewandt. Auch das von der Staatsanwalt angenommene Motiv Habgier bezweifelt Rubach stark. „Der Angeklagte lebte nicht in desolaten finanziellen Verhältnissen. Das stimmt einfach nicht.“ Den Bankverbindlichkeiten stünden schließlich Sachwerte gegenüber. Rubach endet mit den Worten: „Sie können meinem Mandanten alles Mögliche vorwerfen, einen Mord können Sie ihm nicht nachweisen. Daher beantrage ich Freispruch.“

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern Hansjörg Schmid (links) und Walter Rubach.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Rubachs Kollege Hansjörg Schmid argumentiert ähnlich. Die Anklage arbeite vor allem mit Schlussfolgerungen. „Es gibt kein unmittelbares, direktes Beweismittel.“ Wenn man sich unbequemen Fragen stelle, dann müsse man zu der Überzeugung kommen, es bestünden Zweifel. Und wenn es Zweifel gebe, müsse der Angeklagte freigesprochen werden.

Zuvor hatte sich das Verfahren um mehrere Stunden verzögert, weil das Gericht sieben Beweisanträgen der Verteidiger stattgegeben hatte. Daraufhin wurden im Eiltempo sechs zusätzliche Zeugen gehört und einige Dokumente verlesen. Der Erkenntnisgewinn blieb jedoch dürftig.  Das Urteil soll am Dienstag um 11 Uhr verkündet werden.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.