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Augsburg/Hirblingen
28.11.2017

Doppelmord in Hirblingen: Heute fällt das Urteil

Am 21. Dezember wurde es zur Gewissheit: Die beiden Frauen aus Hirblingen sind tot. Gefunden wurden sie nahe der Schmutter.
Foto: Marcus Merk (Archiv)

Urteil im Doppelmord-Prozess erwartet: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Nachbarinnen erstochen zu haben. Ihm droht lebenslange Haft. Die Verteidiger wollen Freispruch.

Im Prozess um den Mord an einem Frauenpaar verkündet das Landgericht Augsburg am Dienstagvormittag das Urteil gegen den Nachbarn der Opfer. Der 32-Jährige soll die 49 und 50 Jahre alten Frauen in deren Haus im Augsburger Vorort Gersthofen-Hirblingen mit mehreren Dutzend Messerstichen aus Habgier umgebracht haben, um mit den Bankkarten der Frauen Geld abheben zu können. Die Staatsanwaltschaft hat wegen eines zweifachen Raubmordes eine lebenslange Haftstrafe verlangt, die Verteidiger des Angeklagten haben auf Freispruch plädiert (hier mehr zu den Plädoyers am Montag).

Doppelmord in Hirblingen: Was dem Angeklagten droht

Der 32-Jährige sitzt seit Mitte Dezember 2016 in Untersuchungshaft. Er wurde wenige Tage nach dem Doppelmord festgenommen, von den Leichen fehlte bis dahin jede Spur. Diese wurden kurz vor Weihnachten verscharrt am Fluss Schmutter einige hundert Meter vom Tatort entfernt gefunden. Bei einer ersten Zeugenvernehmung hatte der Nachbar noch als Zeuge gesagt, er habe mit dem Verschwinden der Frauen nichts zu tun. Seitdem er in dem Fall beschuldigt ist, schweigt der Mann.

Die Staatsanwaltschaft hat auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Sollte die Strafkammer diese anordnen, könnte der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden. Der Deutsche müsste voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis bleiben.

Der Angeklagte im Gespräch mit Verteidiger Hansjörg Schmid.
Foto: Marcus Merk

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf verschiedene DNA-Spuren an den Leichen, an Messern aus dem Besitz des Mannes sowie aus dem Auto, mit dem die Leichen offenbar weggeschafft worden sind. "Die DNA sagt für sich genommen gar nichts", sagte Verteidiger Walter Rubach dazu. Die beiden Anwälte des deutschen Staatsbürgers deuteten an, dass der 32-Jährige bei der Beseitigung der Leichen mitgewirkt haben könnte, ohne selbst der Mörder zu sein. Zudem stellten sie in den Raum, dass die Bluttat von mindestens zwei Tätern begangen sein müsste.

Hausschlüssel des Angeklagten am Tatort entdeckt

Die Ermittler hatten an dem Fundort der Toten auch einen Hausschlüssel des Angeklagten gefunden und einen Spaten, den der 32-Jährige zur Beseitigung der Opfer extra in einem Baumarkt gekauft haben soll. In den Tagen nach der Tat hatte eine unerkannte Person an mehreren Geldautomaten im Landkreis Augsburg und in Prag insgesamt 5020 Euro von den Konten der einen Frau abgehoben. Kurz vor ihrem Tod muss die 50-Jährige dem Mörder noch ihre Geheimzahl verraten haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass es sich bei dem Geldabheber um den 32-Jährigen handelt. dpa/AZ

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