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Justiz
28.10.2017

Ehefrau im Streit erstickt

Am Landgericht Ingolstadt wird ein 32-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von fast sieben Jahren verurteilt. Schuldig wegen Totschlags

Wie soll man das einem achtjährigen Jungen erklären? Wenn der Vater, den er liebt, die Mutter, die er liebt, umbringt? Die Mutter ist tot und der Vater fort. Im Gefängnis. Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.

So lautete das Urteil des Landgerichts Ingolstadt gestern im Prozess zu dem tödlichen Ehestreit von Denkendorf (Kreis Eichstätt). Die große Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl sprach den 32-jährigen Angeklagten schuldig wegen Totschlags. Der Mann hatte gestanden. Und das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass er am 2. Januar dieses Jahres zumindest billigend in Kauf genommen hatte, dass seine 48-jährige Frau stirbt. „Auch wenn es ihm nicht auf ihren Tod ankam“, wie der Richter erläuterte. Sie war nach heftigen Schlägen gegen den Kopf letztlich erstickt.

Grund für die Auseinandersetzung der sich in einer schweren Krise befindlichen Eheleute war eine verfängliche Kurznachricht eines anderen Mannes gewesen, mit dem die Frau „angebandelt“ hatte. Ihr Gatte hatte sie zur Rede gestellt, als man kurz nach Neujahr zu einem Wochenendausflug nach Straßburg aufbrechen wollte. Es begann ein Streit, an dessen Ende er ihr noch die Luft abdrückte, als sie längst bewusstlos war.

Staatsanwältin Sandra von Dahl und der Vertreter der Nebenklage hatten neun Jahre gefordert. Verteidiger Klaus Wittmann hatte dagegen auf fünf Jahre und einen minderschweren Fall plädiert. Bei einem solchen verschiebt sich der Strafrahmen. Nicht mehr fünf bis 15 Jahre sind das Maß, sondern ein bis zehn Jahre.

Auch das Gericht ging von einem minderschweren Fall aus. Denn die Französin soll ihren Mann, einen Deutsch-Algerier, zu Beginn des Streits auch mit den Worten „race sale“, schmutzige Rasse, beleidigt und geschlagen haben. Nach dem zweiten schmerzhaften Schlag habe der die Kontrolle verloren. Auch die Vorgeschichte war entscheidend für das Gericht. In der anfangs sehr glücklichen, zuletzt aber sehr schwierigen und wohl von ihr dominierten Ehe, habe er sich am Ende bemüht, sie ihn allerdings zurückgewiesen und auch gedroht, ihm das Kind wegzunehmen.

Der aus Frankreich angereiste Bruder der getöteten Frau empörte sich über das Urteil. Er sagte: „Das ist viel zu wenig!“ Er geht unter anderem davon aus, dass sich der Streit, wie ihn sein Ex-Schwager schilderte, so nicht zugetragen hat. Nur weil man ihm das nicht widerlegen könne, müsse die Schilderung aber nicht stimmen. Mit Blick auf den Verlust der Angehörigen betonte Richter Bösl: „Keine Strafe der Welt ist hier angemessen.“ Man müsse als Gericht das Geschehene allerdings ins Verhältnis zu anderen Fällen setzen.

Der Angeklagte hatte sich am letzten Verhandlungstag bei der Familie entschuldigt und gesagt: „Ich werde mir das nie verzeihen. Ich habe das nicht gewollt.“ Im Gegensatz zum Bruder der Frau hatte die Kammer ihm die Reue abgenommen. Für den Jungen ändert das allerdings nichts. „Er wird ein Leben lang an den Folgen der Tat zu tragen haben“, sagte der Richter. Man könne nur hoffen, dass das Kind irgendwann lerne, das auszuhalten.

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