Ehefrau von Georg Schmid ist schon verurteilt
Wenn am kommenden Montag der Prozess gegen Georg Schmid beginnt, wird dessen Ehefrau Gertrud nicht auf der Anklagebank sitzen. Gegen sie wurde eine Geldstrafe erlassen.
Wie die Pressestelle des Augsburger Gerichts mitteilte, hat das Gericht bei Gertrud Schmid auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung abgesehen, weil die erwartende Strafe nicht ins Gewicht falle.
Gertrud Schmid habe wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen einen Strafbefehl über 240 Tagessätze erhalten, teilte ein Sprecher des Amtsgerichtes am Donnerstag mit. Sie muss insgesamt 13 200 Euro zahlen und ist somit vorbestraft. Die Angeklagte habe auf Rechtsmittel verzichtet, berichtete Gerichtssprecher Walter Hell. "Damit ist die Verurteilung der Angeklagten Gertrud Schmid im beschriebenen Umfang rechtskräftig." Das Gericht habe einen Strafbefehl erlassen, weil die Angeklagte wegen einer Erkrankung nur eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen wäre.
Die Entscheidung könnte auch richtungsweisend für den Prozess gegen den 61 Jahre alten ehemaligen CSU-Spitzenpolitiker sein. Denn bisher hatte Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er gehe davon aus, dass das Beschäftigungsmodell der Eheleute legal war, erklärte der Rechtsanwalt.
Nun wird ab Montag ausschließlich der ehemalige CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid auf der Anklagebank sitzen. Laut Gericht wird sich dadurch die Dauer des Prozesses erheblich verkürzen, weil Gertrud Schmid laut eines ärztlichen Attests maximal zwei Stunden am Tag verhandlungsfähig ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen vor, er habe als Landtagsabgeordneter fast 22 Jahre lang seine Ehefrau Gertrud als Scheinselbstständige beschäftigt. Laut Anklage firmierte sie mit einem „Büro- und Schreibservice“ als eigenständige Unternehmerin, arbeitete aber tatsächlich ausschließlich für ihren Mann. Dadurch und durch die Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin sollen die Sozialkassen um Beiträge von fast 350.000 Euro geprellt worden sein.
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Rentenversicherung fordert von Georg Schmid 780.000 Euro
Die Staatsanwaltschaft listet in der Anklage 262 Fälle dieses „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ auf. Jeder Monat seit Mai 1991 zählt als eigener Fall. Die Rentenversicherung fordert von Georg Schmid inklusive Säumniszuschlägen wegen des langen Zeitraums etwa 780.000 Euro zurück. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der frühere CSU-Politiker für beide Mitarbeiterinnen Sozialbeiträge hätte zahlen müssen. Schmids Frau ist in allen Fällen der Beihilfe angeklagt. Sie soll unzutreffende Rechnungen gestellt und ihren Mann auf diese Weise unterstützt haben.
Die Steuerhinterziehung fällt demgegenüber deutlich weniger ins Gewicht. Es handelt sich mehr um einen formalen Verstoß. Denn Gertrud Schmid hat regulär Einkommen- und Umsatzsteuer bezahlt. Nach dem Gesetz hätte Georg Schmid stattdessen aber für seine Frau Lohnsteuer abführen müssen. In der Summe fällt dies aber im Vergleich zu dem Veruntreuen der Sozialabgaben kaum ins Gewicht. Dem Finanzamt ist kaum ein Schaden entstanden.
Fall Georg Schmid: Urteil könnte schon am 25. März fallen
Amtsrichter Michael Nißl hat für den Prozess gegen die Eheleute Schmid fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 25. März fallen. Wenn es zu einer Verfahrensabsprache kommt, kann es auch schneller gehen. Ein sogenannter Deal ist derzeit aber noch nicht absehbar. Schmids Verteidiger Nikolaus Fackler wies die Vorwürfe gegenüber unserer Zeitung erneut zurück: „Ich gehe davon aus, dass das Beschäftigungsmodell des Ehepaares Schmid legal war.“ Betriebsprüfungen und die Veranlagung des Finanzamtes hätten über all die Jahre hinweg nichts anderes ergeben, so Fackler. Schmid selbst wollte sich nicht äußern.
Im Falle einer Verurteilung droht Georg Schmid eine Freiheitsstrafe, die aber wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Schmid könnte dagegen Berufung beim Landgericht einlegen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fall Georg Schmid lesen Sie hier. nos/hogs/dpa
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