"Ehehölle": Rentner erwürgt Ehefrau und muss vier Jahre in Haft
In den 46 Ehejahren nahm der Mann viele Demütigungen seiner Frau hin. Doch dann "explodierte der Druckkessel". Der Rentner erwürgte seine Frau. Heute wurde er verurteilt.
Die 46 Ehejahre müssen für den Mann teilweise unerträglich gewesen sein. Der Rentner aus Memmingen erwürgte seine Ehefrau. Dafür wurde er am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Memmingen wertete die Tat als einen minderschweren Fall von Totschlag. Der 68 Jahre alte Angeklagte hatte die Tat zum Prozessbeginn gestanden: Er habe seine 72-Jährige Frau im Streit zum Schweigen bringen wollen, weil sie ihn verhöhnt und beschimpft habe.
Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "Ehehölle" und einem "langen, schlimmen Eheleben": "In der Tatnacht ist der Druckkessel explodiert, in dem die jahrzehntelangen Demütigungen eingesperrt waren."
Ehefrau soll Mann Betriebsfeiern verboten haben
In der Nacht zum 23. April hatte der Rentner seine Ehefrau minutenlang gewürgt, ehe er von ihrem leblosen Körper abließ. Zwei Wochen später starb die 72-Jährige. Während des Prozesses zeigten Zeugen Mitgefühl – mit dem Täter.
An einem Verhandlungstag schilderte der Mann seine Ehe als 46-jährige Geduldsprobe. „Sie wurde eifersüchtig, kontrollierte und stellte mir nach.“ Neben Verboten, auf Betriebsfeiern oder -ausflüge mitzufahren, sei seine Ehefrau zusehends vereinnahmender geworden.
So brach sie nach und nach den Kontakt zu ihren Eltern, zu den Schwiegereltern und zuletzt zur gemeinsamen Tochter ab. „Meine Frau war in der Hinsicht brutal“, sagte der Angeklagte unter Tränen: „Sie hat alle Bereiche meines Lebens reguliert. Ich habe mich wie ein Gefangener in meiner eigenen Ehe gefühlt.“ Sogar die Toilettenzeiten wollte sie ihm vorschreiben. Sie verschloss die Tür zum Badezimmer.
Er habe so lange ihre Kehle gepackt, bis sie ruhig war
An dem Abend im April eskalierte der Streit. „Sie sagte, sie würde mir mit dem Beil den Schädel einschlagen.“ Nach einem Wortgefecht habe er „nach all den Jahren der Bedrückung gewollt, dass sie endlich ruhig ist“. Mit Daumen und Zeigefinger habe er so lange ihre Kehle gepackt, bis sich die 72-Jährige nicht mehr bewegte.
Das Urteil ist rechtskräftig. AZ/dpa
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