Ein Augsburger Auktionshaus taxierte einen Perser auf 900 Euro. Ein halbes Jahr später wird das Stück bei Christie’s für 7,2 Millionen Euro versteigert. Die frühere Besitzerin klagt auf Schadenersatz. Eine gütliche Einigung ist vorerst gescheitert Von Holger Sabinsky-wolf
Augsburg Georg Rehm ist seit 35Jahren Auktionator. Zehntausende Stücke hat der Augsburger versteigert. Darunter einige für hübsche Summen. Aber dieser Teppich, den er im Sommer 2009 zum ersten Mal gesehen hat, könnte sein Ruin sein. Rehm hat ihn im Raum Starnberg mit anderen Teppichen und weiterem Hausrat geholt. Er beschrieb ihn im Auktionskatalog schlicht als Perserteppich und taxierte ihn auf 900 Euro.
Eine gravierende Fehleinschätzung. Nach der Versteigerung für 19700 Euro an einen Hamburger Teppichhändler wechselte der blau grundierte, 3,39 auf 1,53 Meter große Teppich erneut den Besitzer. Bei einer Versteigerung im Londoner Auktionshaus Christie’s erzielte das Stück dann umgerechnet 7,2 Millionen Euro und wurde damit zum teuersten Teppich der Welt.
Die ursprüngliche Besitzerin hat das Auktionshaus Rehm auf Schadenersatz verklagt. Sie will 350000 Euro. Dass sie keine Millionen fordert, hat einen einfachen Grund: Auktionen können eine starke Eigendynamik entfalten. So war es hier geschehen. Zwei Interessenten trieben sich gegenseitig hoch. Das ist Rehm nicht anzulasten. Verantwortlich sei er für die falsche Zuordnung. Er habe das Stück als einfachen Perserteppich ausgewiesen, so die Klägerin. Die Experten bei Christie’s erkannten aber einen wertvollen Vasenteppich aus Kerman im Iran und stuften ihn auf bis zu 346000 Euro ein. So kommt die geforderte Summe zustande. Der Auktionator habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagt der Anwalt der Teppich-Erbin, Hannes Hartung: „Herr Rehm hat ein Meisterwerk als Bettvorleger eingestuft.“
Der Prozess bei der 2. Zivilkammer des Augsburger Landgerichts dreht sich um die Frage, ob Rehm für seine Fehleinschätzung haftbar gemacht werden kann. Hätte Rehm den Teppich genauer prüfen und als sehr wertvoll erkennen müssen? Die achtstündige Verhandlung gestern wurde zum teils erbitterten Rechtsstreit. Georg Rehm, Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Auktionshauses, sagte, er sei als „Universalversteigerer“ kein Spezialist für hochwertige Teppiche. Jährlich kämen bei ihm 8000 bis 10000 teils recht günstige Objekte unter den Hammer. Da sei es unmöglich, jedes Stück genau zu prüfen. Im Fall des Teppiches habe er sogar mehrere Fachleute befragt. Keiner habe erkannt, um welch ein wertvolles Stück es sich handle. Vom Berufsverband der Auktionatoren, in dem Rehm selbst aktiv ist, kommt Rückendeckung für den Augsburger: Rehm sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen.
Die Klägerin, eine Witwe aus dem Raum Starnberg, hält Rehm vor, er habe sich den Teppich nur flüchtig angeschaut. Das verkannte Prachtstück stammt aus dem Nachlass der ehemaligen Haushälterin des renommierten Münchner Teppichhändlers Herbert Steinhausen. Eine Tochter der Besitzerin sagte, Rehm habe nur eine Ecke des Teppichs aufgeklappt und nach einer halben Minute eine Schätzsumme von 900 Euro notiert.
Der Vorsitzende Richter Andreas Dumberger drängte beide Parteien den ganzen Tag über zu einem Vergleich. Er wies darauf hin, dass die rechtliche Lage sehr schwierig sei und es auch keine Vergleichsfälle gebe. Am Ende schlug das Gericht vor, dass Rehm 50000 Euro zahlen soll. „Das kann ich nicht“, antwortete Rehm und betonte, dann müsste er Konkurs anmelden. Der Anwalt der Teppich-Erbin forderte zuletzt rund 84000 Euro. Damit scheint noch ein Türchen für einen Vergleich offen zu sein, bevor am 27. Januar das Gericht seine Entscheidung verkünden wird.
Eine Frage blieb unbeantwortet: Was hätte Auktionator Rehm davon haben sollen, wenn er den Teppich unter Wert versteigert? Immerhin kassiert ein Auktionator üblicherweise rund 20 Prozent Provision vom Erlös. Georg Rehm sagte zum Rekordpreis: „Wir hätten uns diesen Millionen nicht verschlossen.“
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