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Kommentar
27.09.2013

Ein herber Rückschlag im Polizistenmord-Prozess

Die Verteidiger von Raimund M. sehen in den Haftbedingungen einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Kann er nun überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden?
Foto: Archiv

Sollten tatsächlich die Haftbedingungen schuld daran sein, dass Raimund M. nicht mehr der Prozess gemacht werden kann, wäre dies fatal.

Gefangene, zumal mutmaßliche Mörder, haben keine große Lobby. Wenn Anwälte Haftbedingungen anprangern, wie nun die Verteidiger des als Polizistenmörder angeklagten Raimund M., stehen sie oft auf verlorenem Posten. Zumal es im Fall von M. Hinweise gab, dass er aus dem Gefängnis heraus die Entführung eines Richters plant. Es war deshalb nachvollziehbar, als das Amtsgericht im Sommer vorigen Jahres eine strenge Einzelhaft anordnete.

Strenge Haltung könnte sich als Bumerang erweisen

Das ist jedoch fast 15 Monate her. Staatsanwaltschaft und Gericht müssen stets abwägen, ob eine Einzelhaft noch nötig und angemessen ist – angesichts der teils dramatischen Folgen für die Gesundheit der Gefangenen. Bei Raimund M. wurde die Haft nicht mehr gelockert. Diese strenge Haltung könnte sich nun als Bumerang erweisen.

Ein herber Rückschlag im Polizistenmord-Prozess
14 Bilder
Die Akteure im Polizistenmord-Prozess
Foto: Fred Schöllhorn, Ulrich Wagner, Stefan Puchner

Ein Gutachter hat festgestellt, dass der an Parkinson erkrankte M. zumindest derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Sein Zustand habe sich rapide verschlechtert. Der Arzt nennt als einen Grund dafür die Einzelhaft. Sollten tatsächlich die Haftbedingungen schuld daran sein, dass einem Mordverdächtigen nicht mehr der Prozess gemacht werden kann – es wäre fatal.

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