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  3. Augsburg: Eltern von gehörloser Schülerin wollen Dolmetscher einklagen

Augsburg
23.07.2012

Eltern von gehörloser Schülerin wollen Dolmetscher einklagen

Wollen Gehörlose am Unterricht in Regelschulen teilnehmen, benötigen sie meist einen Gebärdendolmetscher.
Foto: dpa

Der Streit um die Finanzierung eines Gebärdendolmetschers für eine gehörlose Siebenjährige geht in die nächste Runde. Im Mittelpunkt steht weiter die Frage: Wer trägt die Kosten?

An diesem Mittwoch, 25. Juli, entscheidet das Augsburger Sozialgericht. Die Eltern der Schülerin klagen auf diese sogenannte Eingliederungshilfe. Das Kind geht in die erste Klasse einer Neu-Ulmer Grundschule. Dort wird sie von einem Schulbegleiter unterstützt. Die Kosten dafür will der Bezirk Schwaben nicht tragen - seiner Ansicht nach würde das Mädchen in einem Gehörlosenzentrum besser gefördert.

Der Freistaat streckt das Geld vor

Vor einem Jahr hatte die Staatsregierung das Inklusionsgesetz verabschiedet, das behinderten Kindern den Zugang zu allen Schulen ermöglichen soll. In Bayern sind für die Eingliederungshilfe die Bezirke zuständig. Einen Antrag der Eltern auf einen Gebärdendolmetscher aber hatte der Bezirk Schwaben abgelehnt. Auch das Sozialgericht wies einen entsprechenden Eilantrag zurück. In einem Eilverfahren bestätigte das Landessozialgericht diese Entscheidung. Schließlich erklärte sich der Freistaat bereit, das Geld bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vorzustrecken.

Inklusion noch am Anfang eines Prozesses

"Bei der Inklusion stehen wir am Anfang eines Prozesses. Hier ist noch Lernbedarf auf beiden Seiten - sowohl bei den Bezirken als auch beim Kultusministerium", sagte Ministeriumssprecher Ludwig Unger. In dem Streit um die Finanzierung des Gebärdendolmetschers ging es bislang um zwei gehörlose Mädchen aus Schwaben. Das Gericht behandelt am Mittwoch zunächst nur den einen Fall. Je nach Ausgang der Verfahrens gebe es möglicherweise keine zweite Verhandlung, erläuterte Gerichtssprecherin Ulrike Mayer. (AZ/lby/dpa)

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