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München
28.03.2018

Erfolg für Krüger jr.: Frau darf sich nicht als Freundin bezeichnen

Der Schauspieler Hardy Krüger jr. (49) fühlt sich von einer Frau verfolgt.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Archiv)

Der Star aus der ZDF-Serie "Forsthaus Falkenau" fühlt sich von einer Frau verfolgt. Nun ist ein Urteil gefallen, das Hardy Krüger jr. Recht gibt.

TV-Schauspieler Hardy Krüger jr. (49) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine Verehrerin gewehrt. Leily H. darf nicht behaupten, die Freundin des Stars aus der ZDF-Serie "Forsthaus Falkenau" zu sein. Das hat das Münchner Landgericht am Mittwoch entschieden. Der Schauspieler fühlt sich von der Frau verfolgt. Er hat im Januar eine Einstweilige Verfügung erreicht. 

Die Frau hatte in Interviews und sozialen Medien über eine angebliche Beziehung zu dem Prominenten berichtet und erklärt, sie werde ihn bald heiraten. Gegen die Verfügung, die ihr solche Aussagen untersagt hatte, hatte sie Widerspruch eingelegt. 

Das Zivilgericht gab dem Widerspruch zum Teil Recht. Es untersagt der Frau weiterhin zu behaupten, in einer Beziehung mit Krüger jr. zu sein. Doch die Aussage über angebliche Hochzeitspläne sei ihr nicht verboten. "Ich bin ziemlich zufrieden, wie es jetzt ist", sagte Leily H. nach dem Urteilsspruch. Krüger jr. war nicht erschienen.

Dem Schauspieler war es dem Gericht zufolge insgesamt um sechs Behauptungen gegangen. Er hatte Ende Januar die Verlobung mit seiner PR-Managerin Alice Rößler bekanntgegeben. Für ihn ist es die dritte Ehe. 

Vor rund zwei Wochen hatte das Landgericht in einem anderen Zivilprozess entschieden, dass Leily H. keine Behauptungen mehr zur Intimsphäre des Schauspielers machen darf. Ansonsten droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (dpa/lby)

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