Erster Ausgang ohne Wachpersonal
Darauf dürfte Deutschlands prominentester Häftling seit Anfang Juni gewartet haben: Uli Hoeneß durfte zum ersten Mal tagsüber das Gefängnis verlassen. Womöglich darf er bald regelmäßig nach draußen.
Uli Hoeneß (62) hat dreieinhalb Monate nach seinem Haftantritt zum ersten Mal für mehrere Stunden Ausgang genossen. Der langjährige FC-Bayern-München-Präsident durfte am Samstag das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen und tagsüber seine Familie treffen - ganz ohne Wachpersonal, wie sein Anwalt Tobias Pretsch der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Am Nachmittag kehrte er wieder in die Haftanstalt zurück. Für den Sonntag war kein weiterer Ausgang geplant. Der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, Hannes Hedke, bestätigte die Hafterleichterung.
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Am 2. Juni trat er die Haft an.
Über Details des ersten Ausgangs von Deutschlands zurzeit prominentestem Häftling wollte sich Pretsch mit Hinweis auf die Privatsphäre seines Mandanten nicht äußern. Nur soviel: Für einen Trip ins Familienheim nach Bad Wiessee am Tegernsee habe die Zeit nicht gereicht.
Bald wohl auch Freigang und Urlaub für Uli Hoeneß
Der Ausgang ist Teil der Hafterleichterungen, die Hoeneß nach dem Strafvollzugsgesetz zustehen. Weitere Schritte würden folgen, sagte Pretsch. "Es war ein relativ normaler Zeitpunkt für den ersten Ausgang", erläuterte Pretsch. Es sei nun zu erwarten gewesen, dass Hoeneß die ersten Hafterleichterungen gewährt werden.
Die höchsten Stufen der Hafterleichterungen sind Freigang und Urlaub. Als Freigänger darf Hoeneß tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und muss nur noch zum Schlafen dorthin zurück. Mit dem Fall vertraute Juristen gehen davon aus, dass der 62-Jährige schon bald Freigänger wird. Doch auch dann bleibt Hoeneß zunächst Häftling, er muss nur nicht mehr den ganzen Tag im Gefängnis bleiben.
Die Hafterleichterungen sind im Strafvollzugsgesetz des Freistaats Bayern geregelt. In Artikel 13 steht: "Als Lockerung des Vollzugs kann insbesondere angeordnet werden, dass Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter (Freigang) nachgehen dürfen."
Hoeneß könnte Anfang 2016 freikommen
Freigang wird aber nur Ersttätern ermöglicht und wenn die Persönlichkeit des Häftlings sowie seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühere Entlassung rechtfertigen, so die gängige Praxis. Auch darf vom Freigänger keine Gefahr für andere Menschen ausgehen und keine Fluchtgefahr bestehen.
Die Entscheidung über die Lockerungen trifft die Gefängnisleitung. Sie erstellt kurz nach Haftantritt für jeden Gefangenen einen Vollzugsplan, der spätere Hafterleichterungen bereits einschließt.
Über den Zeitpunkt der Vollzugslockerungen sagt das Gesetz zwar nichts aus. Üblich sind in Bayern aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung. Da Hoeneß bereits jetzt Ausgang gewährt wurde, geht die Justiz wohl davon aus, dass der 62-Jährige nur die Hälfte seiner Strafe von dreieinhalb Jahren verbüßen muss und die andere Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies entscheidet wiederum die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht. Sollte es so kommen, wäre der prominente Häftling Anfang 2016 frei. dpa
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