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Gustl Mollath: Es bleibt dabei: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Beteiligte
Gustl Mollath
14.04.2014
Es bleibt dabei: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Beteiligte
Es waren viele Anzeigen, die im Fall Mollath etwa gegen Richter, Staatsanwälte und Gutachter erstattet wurden. Doch keine davon hatte Erfolg: Ermittlungen wird es nicht geben.
Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Fall Mollath keine Ermittlungen gegen bisherige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Georg Freutsmiedl am Montag in München sagte. Es gebe "keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten", sagte Freutsmiedl. Bei den Ermittlungsbehörden waren Anzeigen gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau Gustl Mollaths sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank eingegangen.
Die Beschuldigten haben nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht vorsätzlich gehandelt, um Mollath rechtswidrig seiner Freiheit zu berauben oder unschuldig zu verurteilen. Zwar rechtfertigten "die vorgebrachten und zum Teil auch berechtigten Vorwürfe am Gang des Verfahrens und an einzelnen Prozesshandlungen der befassten Richter durchaus inhaltliche Kritik". Ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergebe sich daraus aber nicht.
Unstimmigkeiten und Fehler habe es etwa gegeben, als Mollath der Unterbringungsbefehl zu spät eröffnet wurde oder das Gericht im Urteil falsch schilderte, wie Mollath angeblich festgenommen wurde. Zahlreiche Vorwürfe seien aber strafrechtlich bereits verjährt.
Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli am Landgericht Regensburg beginnen. Der 57-Jährige muss sich erneut wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Nach sieben Jahren in der Psychiatrie war Mollath im vergangenen Sommer entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete damals eine neue Hauptverhandlung an.
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem ärztlichen Attest, in dem eine Nürnberger Praxis Mollaths damaliger Frau Verletzungen nach den angeblichen körperlichen Misshandlungen bescheinigt hatte. Auf dem Attest hatte im Wesentlichen der Vorwurf gefußt, Mollath habe seine damals bei der HypoVereinsbank beschäftigte Ehefrau im Streit um angebliche Schwarzgeldgeschäfte geschlagen.
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