Expertin: Zschäpes Schrift in "NSU-Brief" nicht beweisbar
Eine wichtige Zeugin im NSU-Prozess war heute eine Wissenschaftlerin. Sie verglich Beate Zschäpes Schrift mit der Schrift eines rechten Propagandatextes.
Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im NSU-Prozess, kann nicht als Mitverfasserin eines Propagandatextes der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorgruppe dingfest gemacht werden. Im NSU-Prozess in München sagte am Donnerstag eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamtes, laut einer von ihr verfassten Analyse sei Zschäpes Urheberschaft zwar möglich, aber nicht bestätigt.
NSU-Prozess: Schrift von Beate Zschäpe untersucht
In dem sogenannten "NSU-Brief" verkündet die Gruppe ihr Motto "Taten statt Worte". Die Wissenschaftlerin verglich diesen Text unter anderem mit einem privaten Brief, den Beate Zschäpe geschrieben hatte. In den Texten hätten sich zwar teils ähnliche systematische Fehler und Stilelemente gefunden, die aber für eine eindeutige Bestimmung nicht ausreichten, sagte die Forscherin.
Das Oberlandesgericht wollte ab dem Mittag einen thüringischen Kriminalbeamten als weiteren Zeugen vernehmen, der Beate Zschäpe vor dem Abtauchen des NSU in den Untergrund vernommen hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor. dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.