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NSU-Prozess
15.02.2015

Fällt das Urteil gegen Zschäpe und Co. doch noch in diesem Jahr?

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal in München.
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Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal in München.
Foto: Marc Müller/Archiv (dpa)

Mit bald 200 Verhandlungstagen ist der NSU-Prozess in München ein Mammutverfahren. Nun gibt es Gerüchte, dass ein Urteil schon früher als geplant fallen könnte.

22 Monate dauert der NSU-Prozess in München jetzt schon. Seitdem ist das Gericht an knapp 190 Verhandlungstagen zusammelgetreten. Mühselig und manchmal detailverliebt arbeiten Richter, Ankläger, Nebenkläger und Verteidiger die Vorwürfe auf: die Serie der zehn Morde, die meisten rassistisch motiviert und mit derselben Tatwaffe vom Typ Ceska verübt, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Banküberfälle und die Strukturen der Unterstützerszene. Und möglicherweise lässt sich so langsam wenigstens grob abschätzen, wie lange dieser Mammutprozess noch dauern könnte.

Urteil im NSU-Prozess bereits im Herbst?

Mehrere Nebenkläger glauben sogar schon, dass die Urteile im Herbst fallen könnten. Zu ihnen gehört der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer. Er verweist darauf, dass große Teile der Anklage inzwischen abgearbeitet seien. Ausstehend seien noch die Banküberfälle. Die Mordserie und die Sprengstoffanschläge seien überwiegend geklärt. 

Andere Beteiligte sind weniger optimistisch. Aus Kreisen der Bundesanwaltschaft ist zu hören, der Prozess könne durchaus noch bis zum Frühjahr 2016 dauern - von März 2016 ist die Rede. Die meisten Verbrechen des NSU seien zwar tatsächlich mehr oder weniger aufgeklärt, aber die schiere Menge der Beweismittel erfordere noch viel Zeit, ist aus den Kreisen der Karlsruher Ankläger zu hören. Verwiesen wird etwa auf die Computerfestplatten der Angeklagten, auf denen sich ein gewaltiger Wust an Dokumenten aller Art befindet, und die im Verfahren ausgewertet werden müssten.

Viele Beweismittel könnten allerdings zeitsparend im "Selbstleseverfahren" eingeführt werden, prophezeit Anwalt Scharmer. "Im Sommer gibt es sicher wieder Lesestunde." Das war auch schon im Sommer 2014 so: Da hatte das Gericht einfach eine lange Liste von Beweisdokumenten aufgezählt und den Beteiligten aufgegeben, die Schriftstücke selber zu lesen. Damit waren sie eingebracht.

Verteidiger von Beate Zschäpe bereiten sich weitere Beweise vor

Schwer abzuschätzen ist allerdings, wie viel Zeit die Verteidiger der Angeklagten noch beanspruchen werden. Die Anwälte von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben deuteten in den vergangenen Wochen an, dass sie sich auf weitere Beweisanträge vorbereiten. Außerdem könnte es weitere Aussagen von Angeklagten geben: Die Verteidiger von Holger G., der dem NSU nach eigenem Eingeständnis eine Waffe brachte und Papiere beschaffte, hatten bereits nach den ersten Prozessmonaten angekündigt, ihr Mandant werde möglicherweise noch mehr Wissen preisgeben. Diese Aussagen stehen noch aus.

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Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos (links, Foto vermutlich von 2004) und Uwe Böhnhardt unter, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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Die Angeklagten im NSU-Prozess
Foto: BKA, dpa

Außerdem gibt es auch bei den Mordtaten noch offene Fragen. Etwa zu dem Anschlag auf den Kasseler Besitzer eines Internetcafés zu einem Zeitpunkt, zu dem - angeblich zufällig - ein Beamter des Verfassungsschutzes vor Ort war. Als rätselhaft gilt nach wie vor der Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter in Heilbronn. Unklar ist vor allem, ob sie von den Terroristen bewusst ausgewählt wurde oder ob der Anschlag einen beliebigen Polizisten treffen sollte und sie somit ein Zufallsopfer war. Dass diese Fragen im Prozess noch geklärt werden können, gilt überwiegend als unwahrscheinlich.

Jugendstrafrecht für NSU-Zerrorzelle?

Dass das Gericht den Prozess möglicherweise in absehbarer Zeit abschließen möchte, schließen Beteiligte auch daraus, dass im September erneut der Jugendgerichtshelfer von Carsten S. geladen werden soll. Er soll befinden, ob für den Mitangeklagten das Jugendstrafrecht angewandt werden sollte. Ein solches Votum wird in der Regel erst kurz vor Schluss eines Prozesses abgegeben.

Allerdings: Wann der Prozess zu Ende geht, entscheidet allein der Senat mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Wie und wann Götzl entscheidet, weiß keiner. dpa/lby

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