Fall Karlheinz Schreiber geht erneut zum BGH
Der Fall von Karlheinz Schreiber geht erneut zum Bundesgerichtshof. Es geht um das vor kurzem gefällte Urteil in Augsburg.
Der Bundesgerichtshof muss sich erneut mit dem Fall des Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber befassen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben gegen Schreibers Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft Revision eingelegt.
Das teilte Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts Augsburg, am Donnerstag mit. In der Neuauflage seines Strafprozesses hatte das Landgericht Schreiber wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 9,7 Millionen Euro in der vergangenen Woche zu der Haftstrafe verurteilt. dpa/lby/AZ
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