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Gustl Mollath
12.06.2014

Fall Mollath: Jetzt zieht der Justizminister Konsequenzen

Obwohl Gustl Mollath unschuldig ist, musste er sieben Jahre lang in die Psychiartrie.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Gustl Mollath saß zu Unrecht sieben Jahre in der Psychiatrie. Jetzt will Bayerns Justizminister Winfried Bausback die Aufnahmebedingungen für schuldunfähige Straftäter verschärfen.

Das Schicksal Gustl Mollaths, der mutmaßlich zu Unrecht sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht war, hat in Bayern bis ins vergangene Jahr öffentliche Empörung und Anteilnahme ausgelöst. Jetzt hat Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) einen Vorschlag zur Reform der Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter vorgelegt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Unterbringung zu erschweren und strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung anzulegen. Der Schutz der Allgemeinheit vor schwerer Kriminalität soll dennoch gewährleistet sein.

Künftig soll nach Auffassung Bausbacks klar geregelt sein, „dass schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter nur dann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden können, wenn von ihnen die Gefahr erheblicher Verletzungen oder Gefährdungen der seelischen oder körperlichen Integrität anderer Menschen oder die Gefahr der Verursachung schwerer wirtschaftlicher Schäden ausgeht.“ Länger als sechs Jahre – und nach wie vor auch unbefristet – sollen nur Gewalt- oder Sexualtäter untergebracht werden können.

Die Begründung, dass durch eine Freilassung „die Gefahr von Straftaten der mittleren Kriminalität“ droht, soll nach dieser Sechs-Jahres-Frist entfallen. Außerdem soll mindestens alle drei Jahre ein externer Gutachter herangezogen werden, um über die Fortdauer der Unterbringung zu entscheiden. Bisher lag diese Frist bei fünf Jahren.

Gesucht: "Lösungen mit Augenmaß"

Bausback sagte, sein Vorschlag sei das Ergebnis einer sorgfältigen rechtspolitischen Abwägung „zwischen den Freiheitsrechten der Betroffenen auf der einen Seite und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit, vor gefährlichen Straftätern geschützt zu werden, auf der anderen Seite.“ Hier müssten „Lösungen mit Augenmaß“ gefunden werden.

Als drittes Kriterium neben Sicherheit und Verhältnismäßigkeit nannte Bausback die Transparenz der gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung. Diese Entscheidungen seien für Betroffene oder ihre Angehörigen „oftmals nicht nachvollziehbar“ gewesen. Künftig soll deshalb den Gerichten eine mündliche Anhörung des Betroffenen zwingend vorgeschrieben werden. Außerdem soll der Betroffene das Recht erhalten, eine öffentliche Anhörung zu verlangen.

Reformvorschlag wegen dem Fall Mollath

Dieser Reformvorschlag des Justizministers ist offenkundig eine unmittelbare Folge aus dem Fall Mollath, obwohl Bausback auf diesen „Einzelfall“ gestern ausdrücklich nicht Bezug nehmen wollte. In der Debatte über das Schicksal Mollaths, der nach einem angeblichen tätlichen Angriff auf seine Ehefrau für sieben Jahre in der Psychiatrie landete, spielte die Frage der Nachvollziehbarkeit und Transparenz richterlicher Entscheidungen eine große Rolle. Mollath wurde außerdem vorgeworfen, mehrere Dutzend Autoreifen zerstochen zu haben. Als „Straftat der mittleren Kriminalität“ könnte dies als Begründung für eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre künftig wohl nicht mehr herangezogen werden.

Minister Bausback versteht seinen Gesetzentwurf als einen „Diskussionsvorschlag“. Er soll die Entscheidung über eine Reform des Rechts der Unterbringung beschleunigen, die derzeit von einer Arbeitsgruppe auf Bundesebene vorbereitet wird.

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