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Gustl Mollath: Fall Mollath: Reifenstechereien sind laut Gutachter nicht nachweisbar
Gustl Mollath
23.07.2014
Fall Mollath: Reifenstechereien sind laut Gutachter nicht nachweisbar
Zweiter Gutachter, zweiter Teilerfolg für Gustl Mollath: Weder die Misshandlung seiner Ehefrau noch die angeklagten Reifenstechereien sind laut Experten nachweisbar.
Die Reifenstechereien im Fall Mollath sind nach Angaben eines Gutachters nicht nachweisbar. "Objektiv kann ich nicht sagen, dass sie zerstochen worden sind. Es kann sein, es gibt aber Alternativursachen", sagte der Sachverständige Hubert Rauscher am Mittwoch im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg.
Hauptgrund sei, dass die Reifen fehlen, die beschädigt sein sollen. Es gebe auch keine Dokumentation über Bauart der Reifen und wo sie beschädigt worden sein sollen. "Ob die Reifen mutwillig zerstört wurden, muss das Gericht beurteilen. Ich kann Ihnen da nicht helfen", sagte der Diplom-Ingenieur zur Vorsitzenden Richterin. Auch die Frage, ob ein fachkundiger Einzeltäter die zahlreichen Reifen Anfang 2005 durchstochen hatte, wie die Anklage vermutet, konnte der Experte nicht beantworten.
Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Unter anderem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im Jahr 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Im Vorjahr kam er frei.
"Keine Situation, die man als gefährlich einstufen könnte"
Der Experte relativierte am Mittwoch auch die Gefährlichkeit der Sachbeschädigungen an den Reifen: "Es gab keine Situation, die man als gefährlich einstufen könnte." Die meisten Betroffenen hätten den Schaden am geparkten Fahrzeug entdeckt. Auch für die wenigen, die während der Fahrt einen Druckverlust feststellten, habe keine Gefahr bestanden, betonte der Sachverständige.
Mit Hilfe eines mitgebrachten Reifens demonstrierte der Fachmann, mit welchem Stichwerkzeug ein heutiger Reifen überhaupt zerstochen werden kann. "Am besten geht es mit einem angeschliffenen Schraubenzieher", erläuterte Rauscher. Einen solchen soll Mollath vor den Sachbeschädigungen im Jahr 2005 einem Zeugen mit dem Hinweis gezeigt haben, "er sei jetzt auch bereit, sich zu wehren." Sowohl dieser Zeuge als auch der zuständige Sachbearbeiter der Polizei waren überzeugt, dass Mollath die Reifen zerstochen hatte.
Am Nachmittag sollte noch ein Psychiater aus dem Vollstreckungsverfahren gehört werden, der in seinem Gutachten die Diagnose der Wahnvorstellungen bei Mollath bestätigt hatte. Mit diesem Psychiater hatte der Nürnberger auch mehrere Stunden gesprochen. dpa
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