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Untersuchungsausschuss
09.07.2013

Fall Mollath: Vorhang geschlossen - viele offene Fragen

Gustl Mollath vor seiner Vernehmung im Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Der Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath ist beendet. Während sich die Parteien streiten, kämpft Gustl Mollath weiter um seine Freilassung aus der Psychiatrie.

CSU und FDP sehen im Fall Gustl Mollath zum Abschluss des Untersuchungsausschusses keine Fehler seitens der Politik sowie der Ermittlungsbehörden. nach der letzten Sitzung im Bayerischen Landtag am Dienstag sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU): "Fazit ist, dass die Entscheidungen der damaligen Ermittler alle vertretbar waren." Sie hätten auch anders getroffen werden können, seien aber aus damaliger Sicht nachvollziehbar.

Opposition sieht im Fall Mollath Versagen der Justiz

CSU und FDP verabschiedeten ihren Bericht ohne die Stimmen von SPD, Grünen und Freien Wählern. Die Opposition sah Fehlentscheidungen bis hin zum Versagen der Justiz: Mollaths Schwarzgeldanzeige gegen seine Frau und die HypoVereinsbank sei 2003 nicht ernst genommen worden.

Die Opposition forderte den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU). Die Ministerin habe dem Landtag mehrfach die volle Wahrheit über den Fall vorenthalten.

Gustl Mollath kämpft weiter um Freilassung

Der Nürnberger Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie und kämpft um seine Freilassung. Seine weitere Unterbringung ist nach Ansicht Beate Merks fragwürdig. "Gerade die Dauer der Unterbringung des Herrn Mollath wirft Fragen auf", teilte die Ministerin in München mit.

Bei der Prüfung der Fortdauer müsse die lange Dauer "immer stärker ins Gewicht fallen". Das Justizministerium habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gemeinsam mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth Möglichkeiten der Lockerung anzubieten, damit Mollath wieder ein soziales Umfeld aufbauen könne.

Beate Merk verteidigt Entscheidung zu Mollaths Unterbringung

Beate Merk äußerte sich damit zur Verfassungsbeschwerde von Mollaths Anwalt. In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht verteidigte sie zugleich die Entscheidung aus dem Jahre 2011, Mollath weiter unterzubringen: Damals seien keine Grundrechte verletzt worden. Die damalige Entscheidung der Justiz habe sich auf ein neues externes Sachverständigengutachten gestützt; der Sachverständige habe Mollath persönlich untersucht.

Der Untersuchungsausschuss habe nicht zu beurteilen, ob die gerichtliche Entscheidung zur Unterbringung Mollaths richtig oder falsch gewesen sei, sagte Herrmann unter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit: "Dazu können wir uns als Landtag nicht äußern." Versäumnisse von Merk gebe es nicht. Die Ministerin habe den Landtag "jederzeit korrekt informiert". dpa/AZ

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