Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte.
Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit
finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den
Privatsphäre-Einstellungen.
Weiter mit dem PUR-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat.
Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Einwilligung:
Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw.
Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die
beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere
bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon,
dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau
verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte:
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt.
Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein.
Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen
wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil
und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte:
Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und
Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von
denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem
Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke:
Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse,
Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien.
Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere: Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere
Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über
Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr
Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance
von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die
Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet
werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Untersuchungsausschuss: Fall Mollath: Vorhang geschlossen - viele offene Fragen
Untersuchungsausschuss
09.07.2013
Fall Mollath: Vorhang geschlossen - viele offene Fragen
Der Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath ist beendet. Während sich die Parteien streiten, kämpft Gustl Mollath weiter um seine Freilassung aus der Psychiatrie.
CSU und FDP sehen im Fall Gustl Mollath zum Abschluss des Untersuchungsausschusses keine Fehler seitens der Politik sowie der Ermittlungsbehörden. nach der letzten Sitzung im Bayerischen Landtag am Dienstag sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU): "Fazit ist, dass die Entscheidungen der damaligen Ermittler alle vertretbar waren." Sie hätten auch anders getroffen werden können, seien aber aus damaliger Sicht nachvollziehbar.
Opposition sieht im Fall Mollath Versagen der Justiz
CSU und FDP verabschiedeten ihren Bericht ohne die Stimmen von SPD, Grünen und Freien Wählern. Die Opposition sah Fehlentscheidungen bis hin zum Versagen der Justiz: Mollaths Schwarzgeldanzeige gegen seine Frau und die HypoVereinsbank sei 2003 nicht ernst genommen worden.
Die Opposition forderte den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU). Die Ministerin habe dem Landtag mehrfach die volle Wahrheit über den Fall vorenthalten.
Gustl Mollath kämpft weiter um Freilassung
Der Nürnberger Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie und kämpft um seine Freilassung. Seine weitere Unterbringung ist nach Ansicht Beate Merks fragwürdig. "Gerade die Dauer der Unterbringung des Herrn Mollath wirft Fragen auf", teilte die Ministerin in München mit.
Bei der Prüfung der Fortdauer müsse die lange Dauer "immer stärker ins Gewicht fallen". Das Justizministerium habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gemeinsam mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth Möglichkeiten der Lockerung anzubieten, damit Mollath wieder ein soziales Umfeld aufbauen könne.
Beate Merk verteidigt Entscheidung zu Mollaths Unterbringung
Beate Merk äußerte sich damit zur Verfassungsbeschwerde von Mollaths Anwalt. In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht verteidigte sie zugleich die Entscheidung aus dem Jahre 2011, Mollath weiter unterzubringen: Damals seien keine Grundrechte verletzt worden. Die damalige Entscheidung der Justiz habe sich auf ein neues externes Sachverständigengutachten gestützt; der Sachverständige habe Mollath persönlich untersucht.
Der Untersuchungsausschuss habe nicht zu beurteilen, ob die gerichtliche Entscheidung zur Unterbringung Mollaths richtig oder falsch gewesen sei, sagte Herrmann unter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit: "Dazu können wir uns als Landtag nicht äußern." Versäumnisse von Merk gebe es nicht. Die Ministerin habe den Landtag "jederzeit korrekt informiert". dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.