Fall Peggy: Anwältin reicht Schadenersatzklage gegen Gutachter ein
Gegen ihren Mann wurde im Mordfall Peggy ermittelt: Nun fordert die Frau des geistig Behinderten mindestens 350.000 Euro Schadenersatz.
Die Anwältin des Mannes, der im Jahr 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy K. aus Lichtenberg (Kreis Hof) verurteilt worden war, hat nach eigener Aussage beim Landgericht Berlin Klage gegen einen Sachverständigen eingereicht. Dies teilte Rechtsanwältin Hanna Henning am Freitag in Lichtenberg mit. Ein Gutachten des forensischen Psychiaters aus Berlin hatte maßgeblich zur Verurteilung des heute 41-Jährigen geistig Behinderten geführt. Es werde nach der jahrelangen Unterbringung in einer Psychiatrie mindestens 350.000 Euro Schadenersatz gefordert.
Im Jahr 2004 hatte das Landgericht Hof Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. 2014 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen und im Folgejahr aus der Klinik entlassen. Auch in dem zweiten Verfahren hatte der nun beklagte Gutachter erklärt, dass er das frühere Geständnis des Angeklagten für echt halte. Für eine Stellungnahme zu der Klage war der Sachverständige am Freitag nicht zu erreichen.
Ulvi K. sei wegen seiner geistigen Behinderung leicht manipulierbar
Ihr Mandant sei aufgrund seiner geistigen Behinderung leicht manipulierbar, meinte Henning. Kriminalpolizisten hätten ihn dazu gedrängt, ein falsches Geständnis abzulegen. Der Sachverständige habe dies in seinem Gutachten bewusst verschwiegen.
Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald in Thüringen gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt. Wie sie zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt. Im September 2018 legte ein 41-Jähriger ein Geständnis ab, widerrief es aber später wieder. Vor wenigen Wochen wurde der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. (dpa/lby)
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