Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Peggy Knobloch: Fall Peggy: Der Mörder, der keiner gewesen sein soll

Peggy Knobloch
09.12.2013

Fall Peggy: Der Mörder, der keiner gewesen sein soll

Vor zwölf Jahren verschwand in Oberfranken das Mädchen Peggy spurlos. Der 2004 verurteilte Ulvi K. könnte unschuldig sein. Womöglich wird der Fall nun neu aufgerollt.
Foto: David Ebener, dpa

Im Fall Peggy gibt es bis heute keine Leiche. Dafür einen Täter, der vielleicht unschuldig ist. Nun entscheidet sich, ob der Fall neu aufgerollt wird oder ein neuer Skandal droht.

Dies ist eine Geschichte, die unter die Haut geht. Sie erzählt von Verlust, einem Verbrechen und einem leeren Kindergrab. Von einem Täter und einem Gerichtsurteil. Und davon, dass sich viele Jahre später immer mehr die Erkenntnis durchsetzt: Vielleicht war alles ganz anders.

Über zehn Jahre nach dem Verbrechen wird noch ermittelt

Fängt man diese Geschichte von hinten an, dann ist da die Rede von einem neuen Tatverdächtigen in Sachsen-Anhalt und einer großen Durchsuchungsaktion vergangenen April im Örtchen Lichtenberg im Landkreis Hof. Dort ist 2001 das Mädchen Peggy spurlos verschwunden. Mehr als ein Jahrzehnt später wird immer noch ermittelt. Obwohl längst offiziell Recht gesprochen wurde. Ulvi Kulac, ein geistig behinderter Gastwirtssohn aus Lichtenberg, ist 2004 als Peggys Mörder verurteilt worden.

Vielleicht wird man auch irgendwann sagen: Zum Glück wird wieder ermittelt. Und zum Glück wird nun vielleicht alles neu aufgerollt.

Ist der Verurteilte wirklich Peggys Mörder?

Das Grab von Peggy Knobloch befindet sich in der Marktgemeinde Nordhalben im Kreis Kronach. Auf dem Grabstein steht: „Wer nicht an Engel glaubt, der ist dir nie begegnet.“ Das Grab selbst ist leer. Peggy wurde nie gefunden. Irgendwann hat man ihr Todesdatum festgelegt: auf den 7. Mai 2001. Das ist der Tag, an dem die Neunjährige aus Oberfranken auf dem Weg von der Schule nach Hause verschwand. Was wirklich geschah, ist umstritten. Die Diskussionen ebbten auch nicht ab, als Ulvi Kulac am 30. April 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. War der Sonderling wirklich ein Mörder?

Wiederaufnahme des Verfahrens möglich

Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler hat zusammen mit Kulac’ gerichtlich bestelltem Vormund Gudrun Rödel jahrelang mit hohem Aufwand recherchiert. Sie kommen zu dem Ergebnis: Kulac kann es nicht gewesen sein.

Lesen Sie dazu auch

Euler hat im April beim Landgericht Bayreuth einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht. Spätestens im Januar, so sagt er gestern am Telefon, soll die Entscheidung des Gerichts bekannt gegeben werden. Die Staatsanwaltschaft hat vor knapp drei Wochen signalisiert, sie werde sich einer Wiederaufnahme nicht verschließen. „Dies stimmt mich zuversichtlich, dass mein Antrag Erfolg haben wird“, sagt Euler.

Rechtsanwalt hat neue Zeugen an der Hand

Der Jurist stützt sich unter anderem auf die Aussagen „zweier neuer Zeugen“, wie er sagt. Sie wollen Peggy am Tag ihres Verschwindens an der Seite eines unbekannten Mädchens gesehen haben. Daraus könnten sich neue Anhaltspunkte dafür ergeben, was an jenem Tag wirklich geschah – und welche Rolle Ulvi Kulac dabei spielte, so Euler.

Rund 150 Beamte und 70 Helfer durchkämmten 2001 auf der Suche nach Peggy die ganze Region rund um Lichtenberg, dem Ort der vermissten "Peggy". Eine Leiche fanden sie nicht.
7 Bilder
Der Fall "Peggy" - Zwölf Jahre keine Spur von der Leiche
Foto: Marcus Führer, dpa

Peggy ist wenige Meter von ihrem Elternhaus entfernt verschwunden, einem hübschen blauen Gebäude im Ortskern. Eine der größten Suchaktionen in der deutschen Geschichte begann. Sie blieb erfolglos. Auch vergangenen April, als das Haus eines in der Nähe wohnenden vorbestraften Sexualstraftäters durchsucht und im Innenhof gegraben wurde. Man habe Hinweise, dass dies der „Leichenablageort“ sein könnte, sagte ein Polizeisprecher damals. Zwar fanden die Ermittler Knochenteile. Aber sie gehören nicht zu Peggy. Das könnten auch die Überreste eines ehemaligen Friedhofs sein, hieß es.

Verurteilt wurde der geistig behinderte Nachbar - trotz Ungereimtheiten

Einen Verdächtigen gab es dagegen schnell. Peggys Mutter Susanne Knobloch brachte den Nachbarn Ulvi Kulac ins Gespräch. Der Mann war damals 23. Seit einer Hirnhautentzündung im Kindesalter galt er als geistig behindert, aber harmlos – auch wenn er schon mal vor Kindern die Hosen herunterließ. Die Sonderkommission Peggy I nahm Kulac fest und brachte ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Beamten verdächtigten ihn, Peggy umgebracht zu haben, um ein Sexualdelikt zu vertuschen.

Die Ermittlungen entlasteten ihn jedoch. Der Soko-Leiter beispielsweise sagte neun Monate nach der Tat, Ulvis Alibi sei „lückenlos“. Man stand wieder ganz am Anfang. Der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein ließ eine neue Soko einsetzen. Die Politik wollte nicht akzeptieren, dass dieses aufsehenerregende Verbrechen nicht aufgeklärt wird.

Nun warb die Kripo den Betrüger Peter H. als V-Mann an. Der saß ebenfalls in der Psychiatrie. Er sollte Kulac aushorchen. „Sie sagten, wenn ich ihnen helfe, dann helfen sie mir auch. Da habe ich das Spiel mitgemacht. Was macht man nicht alles für seine Freiheit?“, sagte H. 2012 – und später noch einmal in die Kamera eines ZDF-Fernsehteams.

Peter H. lieferte. Er berichtete den Ermittlern, Kulac habe ihm die Tat gestanden. Der kräftige junge Mann mit dem Verstand eines Zehnjährigen wurde 40 Mal verhört. Dann gestand er. Zumindest ist dies in einem Gedächtnisprotokoll der Polizei so festgehalten. Eine Tonbandaufzeichnung gibt es nicht.

Kulac widerruft später Geständnis

„Es gab keinen einzigen Beweis, nur ein Geständnis“, sagt der Journalist Christoph Lemmer, der den Fall zusammen mit seiner Kollegin Ina Jung in einem Buch („Der Fall Peggy“) aufgearbeitet hat. Und dieses  Geständnis  habe „die Polizei mit illegalen Methoden geholt, mit körperlichem und psychischem Druck“, so sein schwerer Vorwurf.

Ulvi Kulac hat sein Geständnis tatsächlich widerrufen. Angeklagt wurde er dennoch. Zwei Jugendliche, die zunächst ausgesagt hatten, sie hätten Peggy in ein Auto mit tschechischem Kennzeichen einsteigen sehen, zogen ihre Aussage zurück. Peter H. bestätigte vor Gericht, Kulac habe ihm die Tat gestanden. Rechtsanwalt Euler dagegen sagt: „Ulvis Geständnis war falsch.“ Er habe nach dem erheblichen Druck der polizeilichen Vernehmungen nur noch seine Ruhe haben wollen.

Kulac wurde 2004 verurteilt. Wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern; in diesem Punkt attestierten ihm die Gerichtsgutachter Schuldunfähigkeit. Das ist aber auch der Grund, warum Kulac bis heute in der Psychiatrie untergebracht ist, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel immer wieder betont. In dieser Woche wird Kulac 36 Jahre alt.

Bürgerinitiative meldet als Erstes Zweifel an

Es war zunächst eine Bürgerinitiative, die lautstark Zweifel an dem Urteil anmeldete. Bis heute gibt es keine Leiche; dem geistig zurückgebliebenen Mann wäre also „das perfekte Verbrechen“ gelungen. Nach der Tatversion des Gerichts hätte Ulvi Kulac an jenem Mai-Nachmittag das Mädchen rennend verfolgen und töten müssen. Ulvi aber ist ein schwergewichtiger junger Mann, der sich im Zeitlupentempo bewegt.

V-Mann H. versicherte 2012 an Eides statt, er habe gelogen. Und er geht sogar noch einen Schritt weiter: Die Polizei habe ihm gesagt, er solle aussagen, Ulvi habe sie gedrosselt, bis sie tot war. Die beiden Jungs aus Lichtenberg versichern Rechtsanwalt Euler heute, sie hätten das Auto mit dem tschechischen Kennzeichen und Peggy doch gesehen. Das würden sie auch vor Gericht sagen. Auch die Tatzeit wackelt. Mehrere Zeugen wollen Peggy nach dem angeblichen Todeszeitpunkt gesehen haben. H. ist inzwischen gestorben.

Staatsanwaltschaft startet eigene Ermittlungen

2012 startete die Staatsanwaltschaft Bayreuth eigene Ermittlungen in dem Fall. Für Michael Euler ein deutlicher Hinweis dafür, dass die Justiz auch nicht mehr an Kulac’ Schuld glaubt. Mindestens 15 Entlastungszeugen will Euler in den Akten gefunden haben. Ziel des Wiederaufnahmeantrags ist ein Freispruch. Der würde nicht nur Kulac’ Rehabilitation bedeuten, sondern auch, dass der wahre Mörder oder Entführer von Peggy Knobloch womöglich immer noch frei herumläuft.

Eine Spur führt zu einem verurteilten Straftäter

Schließlich ist da noch die Spur nach Halle in Sachsen-Anhalt. Ein enger Freund von Peggys Familie aus dieser Stadt stand schon im Jahr 2001 im Visier der Ermittler. „Er war verschossen in Peggy, aber sie nicht in ihn“, will Journalist Lemmer herausgefunden haben. Doch man konnte dem Mann offenkundig nichts nachweisen.

Hat sich das nun geändert? Er gilt inzwischen als Tatverdächtiger, sein Elternhaus wurde vor einigen Wochen durchsucht. Weitere Details will Oberstaatsanwalt Potzel nicht nennen. Für Rechtsanwalt Euler ein Hinweis, dass die Spuren zwar „relativ konkret“ seien, aber offenkundig nicht ausreichten, um den Verdächtigen zu überführen.

Der Mann sitzt übrigens derzeit im Gefängnis. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt – wegen sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter. (mit dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.