Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Antrag auf Wiederaufnahme: Fall Peggy kommt in Bewegung

Antrag auf Wiederaufnahme
19.03.2013

Fall Peggy kommt in Bewegung

Die von der Polizei herausgegebene Aufnahme zeigt Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg (undatiertes Archivfoto). Nun könnte der Fall neu aufgerollt werden.
Foto: dpa

Im spektakulären Fall um das vor zwölf Jahren verschwundene Mädchen Peggy kämpft eine Bürgerinitiative dafür, dass der Fall neu aufgerollt wird. Der Antrag hat knapp 1000 Seiten.

Es kommt Bewegung in den Fall um das vor zwölf Jahren verschwundene Mädchen Peggy. In Kürze soll ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht werden. Rechtsanwalt Michael Euler aus Frankfurt am Main feile nur noch an letzten Details, sagte am Montag Gudrun Rödel von der Bürgerinitiative, die dafür kämpft, dass der Fall neu aufgerollt wird. Der Antrag sei knapp 1000 Seiten lang, berichtete Euler.

Peggy war 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Nach fieberhafter Suche präsentierte die Polizei Ulvi K. als Täter. Doch von Anfang an gab es Zweifel an der Schuld des geistig zurückgebliebenen jungen Mannes. Euler hatte bereits mehrmals betont, er habe etliche Beweise zusammengetragen, die Ulvis Unschuld beweisen.

Mithäftling von Ulvi K. hat seine Aussage widerrufen

Auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth ermittelt. Am Montag teilte die Anklagebehörde mit: „Der Fall wird intensiv in Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei Bayreuth bearbeitet. Die erhobenen Vorwürfe werden überprüft, eingegangenen Hinweisen wird nachgegangen.“ Im vergangenen Jahr hatte ein ehemaliger Mithäftling Ulvis, der als Belastungszeuge im Verfahren galt, seine Aussagen widerrufen. Angeblich hatte Ulvi ihm die Tat gestanden. Das sei nicht wahr gewesen, hatte der Mann in verschiedenen Medienberichten erklärt.

Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Ulvi seine im Fall Peggy verhängte Strafe derzeit nicht verbüße. Stattdessen sei er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht: „Diese Taten des Verurteilten sind unbestritten.“ AZ/dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.