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Neuburg
17.12.2012

Fall Rupp: Bei Vernehmung von Polizisten bedroht? Mann freigesprochen

Ein Schrotthändler soll von der Polizei bei einem Verhör mit einer Waffe bedroht worden sei. Die Polizei streitet das ab. Trotzdem wurde der Mann jetzt vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen.
Foto: Arno Burgi, Symbolbild

Ein Mann behauptet, ein Polizist habe ihn bei einer Vernehmung mit der Pistole bedroht. Deshalb wurde er wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Das Urteil: Freispruch.

Der „Mordfall Rudi Rupp“ in Neuburg ist in Wirklichkeit gar kein „Mordfall“. Denn am Ende wurden alle Verdächtigen im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Landshut freigesprochen. Spätestens seither stehen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Ingolstadt in einem ziemlich schrägen Licht.

Seit dem 22. Oktober dieses Jahres mehr denn je. Denn der Landshuter Strafrichter Bernhard Suttner verhandelte seitdem gegen einen 62-jährigen Schrotthändler aus dem Donaumoos wegen falscher Anschuldigung. Der Mann hatte im Wiederaufnahmeprozess zum „Mordfall Rupp“ vor dem Landgericht Landshut im Frühjahr 2011 Ingolstädter Polizeibeamte schwer belastet.

Schwere Anschuldigungen gegen Polizisten

Bei einer Vernehmung im Jahr 2005 habe ihm ein Beamter eine Dienstpistole an den Kopf gehalten und ihn massiv bedroht. Er sollte ein Geständnis ablegen, behauptet der Mann. Eine inzwischen pensionierte Beamtin und ein Kollege der Kripo Ingolstadt sowie ein Hauptkommissar der Polizei Neuburg waren bei dem Verhör dabei. Ausgerechnet der „Dorfpolizist aus Neuburg“ (Staatsanwalt Hubert Karpf) soll zur Waffe gegriffen haben.

In dem Prozess jetzt ging es aber nicht um den schweren Verdacht der Aussageerpressung durch Polizisten. Ermittlungen gegen die Beamten gab es nie. Staatsanwalt Hubert Karpf wollte lediglich dienstliche Stellungnahmen von ihnen haben. „Das war ein Fehler von mir“, räumte er vergangene Woche in seinem Plädoyer nach drei Tagen Beweisaufnahme ein.

Schrotthändler hatte Verbindung zum "Al Capone vom Donaumoos"

Rückblende: Im Januar 2004 werden die Familie des toten Landwirts sowie weitere Personen verhaftet. Tage später ruft die Polizei Ingolstadt die Medien bei klirrender Kälte an einen Weiher bei Neuburg. Polizeitaucher rücken an. Sie sollen vor laufenden Kameras gleich den Wagen mit dem toten Bauern aus dem Wasser holen. Aber sie werden nicht fündig – der grandiose Ermittlungserfolg bleibt aus.

Monate später wird bekannt, welche These Kripo und Staatsanwalt nun verfolgen: Der Bauer wurde ermordet, seine Leiche zerstückelt und dann den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen. Den Wagen des Landwirts soll Schrotthändler Ludwig H. verschrottet und spurlos beseitigt haben.

Der 62-Jährige ist amtsbekannt: In den 1960er Jahren gehörte er zur Bande von Theo Berger, der als „Al Capone vom Donaumoos“ mit Überfällen und Angriffen auf Polizisten unrühmliche Geschichte schrieb. Damals soll Ludwig H. bereits einen „abgrundtiefen Hass auf die Polizei“ entwickelt haben, der bis heute anhält, ist Staatsanwalt Hubert Karpf überzeugt.

Vorbestrafter Schrotthändler sagt, Polizei wollte ihn zum Geständnis zwingen

Der Schrotthändler hat 17 Vorstrafen. Er wird im „Mordfall Rupp“ verhört. Das Protokoll umfasst nur einige wenige Seiten – obwohl die Vernehmung viele Stunden lief. H. sollte zugeben, das Auto von Rupp beseitigt zu haben. Er tut es nicht, wird stattdessen aggressiv.

Am Ende verweigert er die Unterschrift unter dem Protokoll. Dabei soll dem Hauptkommissar „der Kragen geplatzt sein“, sagt Verteidiger Klaus Wittmann. „Wir können auch anders! Es geht schließlich um Mord. Da dürfen wir alles!“, habe der Beamte gesagt, und ihm die Dienstwaffe an die Schläfe gehalten, behauptet Ludwig H.

Strafrichter sieht Unregelmäßigkeiten

Dass dessen Unterschrift unter dem Vernehmungsprotokoll fehlt, war auch Strafrichter Bernhard Suttner im jetzigen Prozess verdächtigt. Zumal einer der Polizisten im Zeugenstand gemeint hatte, das sei „doch nur eine Formalie“. Der Richter darauf: „Ich wundere mich, wie lapidar das abgetan wird.“ Der Vorsitzende fand weitere Aspekte in den Unterlagen, die darauf hindeuten, dass das Verhör nicht regelkonform abgelaufen sein könnte.

Zweifelhafte Maßnahmen beim Verhör

Insgesamt drei Prozesstage lang versuchte Strafrichter Bernhard Suttner herauszufinden, was bei der Vernehmung tatsächlich vorgefallen ist.

Am heutigen Montag dann das Urteil: Der Schrotthändler wurde vom Verdacht der falschen Verdächtigung freigesprochen. Strafrichter Suttner hatte demnach größte Zweifel an der Darstellung der drei Polizeibeamten. Bei ihrer Befragung im Zeugenstand hätten sich einige Ungereimtheiten ergeben. Auch deshalb sprach Suttner den Angeklagten vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei.

Staatsanwalt Hubert Karpf hatte 20 Monate Haft ohne Bewährung für den Schrotthändler gefordert. Er dürfte jetzt in Berufung gehen.

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