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Augsburg
30.11.2015

Fall Schottdorf: Generalstaatsanwalt schließt politische Manipulation aus

Der Augsburger Bernd Schottdorf im September bei einem Termin vor Gericht.
Foto: Ulrich Wagner

Gegen Tausende Ärzte wurde wegen Betrugs ermittelt - mittendrin Augsburger Bernd Schottdorf. Dann wurden die Ermittlungen eingestellt. War Schottdorfs Nähe zur CSU ausschlaggebend?

Im Untersuchungsausschuss Labor hat der neue Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel ausgeschlossen, dass Mauscheleien in der Justiz Tausende betrugsverdächtige Ärzte vor Strafe verschonte. "Dass hier jemand bewusst falsch oder aus dubiosen Gründen gehandelt hätte, sehe ich nicht", sagte Nötzel am Montag im Landtag. Nötzels Vorgänger Christoph Strötz muss am Dienstag (9.00 Uhr) als Zeuge im Landtags-Untersuchungsausschuss Labor aussagen. Strötz soll berichten, warum die Augsburger Staatsanwaltschaft Anfang 2009 umfangreiche Betrugsermittlungen gegen niedergelassene Ärzte einstellte.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob politische Einflussnahme dafür verantwortlich war, dass im Jahr 2009 groß angelegte Betrugsermittlungen gegen niedergelassene Ärzte weitgehend ergebnislos im Sande verlaufen waren. Nur ein Münchner Mediziner war nach einem Pilotverfahren verurteilt worden. Alle anderen gingen straffrei aus. Nötzel räumte ein, dass das Ergebnis des Großverfahrens aus heutiger Sicht nicht befriedigend war: "Wenn man mit komfortablem Zeitabstand darauf blickt, kann man zu der Meinung kommen, dieses oder jenes hätte optimaler oder besser gemacht werden können."

Im Zentrum des Falls steht der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf, der derzeit in Augsburg zum wiederholten Mal wegen Verdachts des Millionenbetrugs vor Gericht steht. Schottdorf bot seinen vielen tausend Kunden in der niedergelassenen Ärzteschaft Rabatt auf bestimmte Laboruntersuchungen bei Privatpatienten. Diese rechneten die Analyse der Laborproben dann unter eigenem Namen ab, Schottdorfs Rabatt verblieb ihnen als Zubrot.

Schottdorfs Beziehung zur CSU ließ den Verdacht der Einflussnahme aufkommen

In den Jahren 2006 bis 2008 war zunächst die Staatsanwaltschaft München I mit dem Großverfahren befasst, die das Rabattsystem für Betrug hielt. In Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft wurde das Verfahren bis Ende 2008 schrittweise an die Augsburger Staatsanwaltschaft abgegeben, die die Ermittlungen dann Anfang 2009 umstandslos einstellte. Es gebe "berechtigte Fragen", räumte Nötzel ein - und betonte, dass er nicht alle Fragen beantworten könne.

Der Verdacht politischer Einflussnahme war aufgekommen, weil Schottdorf der CSU im vergangenen Jahrzehnt mehrfach Geld gespendet hatte, unter anderem für den Wahlkampf des damaligen Parteichefs Edmund Stoiber. Generalstaatsanwalt Nötzel jedoch betonte, dass unterschiedliche Rechtsmeinungen den Ausschlag gegeben hätten. Es sei unklar gewesen, ob das Rabattsystem überhaupt als Betrug gewertet werden durfte. "Politische Einflussnahme, das hätte ich mitgekriegt. Da war nix."

Unbeliebte Anweisungen: "Staatsanwälte sind ganz schlechte Befehlsempfänger"

Nötzel war damals bei der Generalstaatsanwaltschaft als Abteilungsleiter persönlich mit dem Fall befasst. In der Kritik steht die Münchner Generalstaatsanwaltschaft vor allem wegen dreier Punkte: der Abgabe des Verfahrens nach Augsburg, einer Anordnung, dass es keine weiteren Durchsuchungen bei verdächtigen Medizinern geben solle - und der Frage, warum die Generalstaatsanwaltschaft einerseits den Pilotprozess anordnete und anderseits die Einstellung der übrigen Fälle nicht verhinderte.

Daraufhin erwiderte Nötzel, die Augsburger Staatsanwaltschaft sei zweifelsfrei zuständig gewesen. An die verhinderten Durchsuchungen habe er keine Erinnerung: "Ich kann das nicht bestätigen." Und auf die Frage, warum es keine Dienstanweisung der Generalstaatsanwaltschaft an Augsburg gab, die die Einstellung der Ermittlungen verhindert hätte, antwortete der Top-Ermittler, derlei Anweisungen seien unbeliebt: "Staatsanwälte sind ganz schlechte Befehlsempfänger." Und eine einheitliche Rechtsmeinung habe es damals noch nicht gegeben, die die Generalstaatsanwaltschaft hätte durchsetzen können.

. dpa/lby

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