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Prozess in Augsburg
21.06.2018

Fall Ursula Herrmann: Gericht prüft umstrittenes Gutachten

Die tödliche Entführung der Schülerin Ursula Herrmann beschäftigt noch heute die Justiz.
Foto: Polizei, dpa

Im Zivilprozess um den Entführungsfall Ursula Herrmann vor 37 Jahren wird sich das Landgericht Ausburg noch einmal mit dem zentralen Indiz beschäftigen.

Die Richter am Landgericht Ausburg werden dazu heute ein umstrittenes Gutachten über ein Tonbandgerät des Kidnappers erörtern. Es hatte einst wesentlich zu dem Schuldspruch beigetragen.

In dem Schmerzensgeldprozess um den gewaltsamen Tod der Zehnjährigen im Jahr 1981 verlangt Ursulas Bruder Michael Herrmann von dem im Gefängnis sitzenden Täter 20 000 Euro. Der 68 Jahre alte Häftling bestreitet bis heute, für den Tod der Schülerin verantwortlich zu sein.

Der Fall Ursula Herrmann zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen der Bundesrepublik. Am 15. September 1981 wurde die zehn Jahre alte Ursula Herrmann entführt. Der Entführer fing das Mädchen in einem Waldstück zwischen Schondorf und Eching am Ammersee ab, als es mit dem Fahrrad auf dem Heimweg war. Der Täter sperrte das Kind in eine eigens hergerichtete Holzkiste, die in der Nähe im Boden vergraben war. Das Kind erstickte darin.

Da es bei den Ermittlungen einige Ungereimtheiten gab und der Kidnapper erst 27 Jahre nach dem Verbrechen überführt werden konnte, gibt es bis heute viele Zweifel an der Alleintäterschaft des 68-Jährigen. Sowohl Kläger Michael Herrmann als auch der beklagte Straftäter hoffen, dass durch den Schmerzensgeldprozess noch offene Fragen geklärt werden können.

In dem Zivilverfahren soll nun die für das Tonbandgerät zuständige Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes noch einmal befragt werden. Das Gerät soll der Entführer bei den damaligen Erpresseranrufen abgespielt haben. (dpa)

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