Der stellvertretende Werkleiter eines kommunalen Neu-Ulmer Unternehmens steckte 16 Millionen in dubiose Geschäfte. Vor Gericht wurde er verurteilt.


Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ahndete die Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts hoch riskante Spekulationsgeschäfte, die den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) über zwei Millionen Euro kosteten. Ex-Finanzchef Horst Dieter F. hatte zugegeben, unerlaubt mit dem Vermögen des Unternehmens spekuliert und nach anfänglichen Gewinnen die Verluste eingefahren zu haben.
Wie zahlreiche Kommunen und kommunale Unternehmen hatte der 55-jährige Betriebswirt mit Billigung der Aufsichtsgremien zunächst Zinsderivatgeschäfte (so genannte Swaps) mit der Deutschen Bank abgeschlossen, um niedrigere Zinsen für die Schulden des Betriebs zu erzielen. Er stand damals mit etwa 41 Millionen Euro bei den Banken in der Kreide. Dank der Geschäfte sank die Zinsbelastung um etwa zwei Prozent.
An diesen Erfolg wollte F., der als stellvertretender Werkleiter angestellt war, anknüpfen, als ihm Vertreter der Deutschen Bank weitere Swap-Geschäfte anboten. Doch während die ersten Transaktionen als weitgehend risikoarm galten, enthielten die neuen Verträge eine Reihe von Fallstricken, die enorme Risiken bis zum Totalverlust der eingesetzten Gelder beinhalteten, während die Bank kaum Verluste befürchten musste. Darüber klärte sie den Finanzchef allerdings nur sehr oberflächlich auf.
2005 setzte er – ohne Rücksprache mit seinem Chef und den politischen Aufsichtsgremien – über 16 Millionen Euro für die dubiosen Geschäfte ein. Das hatte fatale Folgen. Die Verluste summierten sich am Schluss auf 2,1 Millionen Euro. Anwälte erreichten später, dass die Deutsche Bank auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtete. Grund dafür dürfte gewesen sein, dass eine Rückabwicklung der Swaps drohte, weil für Kommunen und öffentliche Firmen ein Spekulationsverbot besteht und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig waren.
Nach längerem Zureden entschloss sich der 55-Jährige im Verlauf des gestrigen Prozesses zu einem Geständnis. Nach einer Absprache seines Anwalts Joseph Bee mit Staatsanwältin Daniela Lichti-Rödel und dem Gericht verkündete Richter Wolfgang Natale die zweijährige Strafe, die angesichts eines Strafrahmens von bis zu zehn Jahren sehr milde war. Wohl wichtiger als das Strafmaß war dem Angeklagten die Feststellung des Richters, dass er „kein Zocker oder Spekulant“ sei, sondern das Beste für den AWB gewollt habe. Trotzdem bleibe, dass er an seinem Werkleiter, dem Werkausschuss und dem Zinsderivatgeschäfte (so genannte Swaps) mit der Deutschen Bank vorbei Geschäfte gemacht habe, die verboten waren. Der dabei entstandene Schaden sei sehr groß und hätte noch höher ausfallen können.
Bei aller Erleichterung, dass das seit über zwei Jahren laufende Verfahren jetzt vorbei ist, ärgert sich Horst Dieter F., dass keine Vertreter der Bank vor Gericht gestellt würden, obwohl sie mit ähnlichen Geschäften in zahlreichen Kommunen und kommunalen Betrieben in ganz Deutschland weitere Millionenschäden angerichtet hätten.
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