Flüchtlinge sollen leichter arbeiten dürfen
Neue Regelungen für Asylbewerber
Die Bayerische Staatsregierung hat die Handhabung der Erlaubnis zur Berufsausbildung für noch nicht anerkannte jugendliche Asylbewerber neu geregelt: Wer vor dem 1. Mai 2016 eingereist ist, einen Asylantrag gestellt hat, nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammt, Maßnahmen zur Berufsintegration durchlaufen und ein erfolgreiches Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert hat, soll künftig bis zu sechs Monate vor Beginn der Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.
„Das schafft ein Plus an Planungssicherheit für Ausbildungsbetriebe und trägt den Erfahrungen der Praxis Rechnung“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts. Sollte nach der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis oder während der Ausbildung der Asylantrag abgelehnt werden, bestehe entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben „Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung“. Diese umfasst die maximal dreijährige Ausbildung plus eine maximal zweijährige Weiterbeschäftigung (3+2-Regelung).
Vertreter der Wirtschaft hatten immer wieder kritisiert, dass die Ausbildung von Asylbewerbern in bayerischen Unternehmen durch den Asylvollzug bayerischer Behörden massiv behindert werde. Mit der Neuregelung komme man den Ausbildungsstätten sehr entgegen, trage zugleich aber auch dafür Sorge, „dass keine neuen Fluchtanreize gesetzt werden“, sagte Herrmann.
Auch abgelehnte Asylbewerber, die ohne eigenes Verschulden nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, sollen nach der Neuregelung eine befristete Beschäftigungserlaubnis erhalten können. „Wir werden die Ausländerbehörden auf dieses geltende Recht hinweisen“, sagte der Innenminister. Ein Rechtsanspruch bestehe für diese Gruppe allerdings nicht.
Wirtschaftsvertreter begrüßten die Neuregelung: „Die Klarstellung war längst überfällig und sollte viele der frustrierenden Hürden beseitigen, mit denen die Geflüchteten, die Integrationshelfer und die Ausbildungsbetriebe bislang zu kämpfen hatten“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags. Die Grünen kritisierten die Neuregelung als nicht ausreichend: Die CSU-Regierung versage der bayerischen Wirtschaft ganz offensichtlich den Vertrauensvorschuss bei der Integration von Flüchtlingen, sagte die Grünen-Abgeordnete Margarete Bause.
Die Diskussion ist geschlossen.