Frau bekommt Sperma ihres toten Mannes nicht
Sie darf sich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen: Das hält eine Witwe für verfassungswidrig. Das Oberlandesgericht macht ihr aber wenig Hoffnung.
Das Oberlandesgericht München hat einer Frau aus dem Landkreis Traunstein wenig Hoffnung darauf gemacht, dass sie sich mit dem Sperma ihres toten Ehemannes künstlich befruchten lassen darf. Die 35-Jährige und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen brachten keinen Erfolg.
Sperma des Toten ist eingefroren
Kurz vor seinem Tod wurden zwei Spermaproben des Mannes eingefroren, die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz. Dies hält die Klägerin für verfassungswidrig. Man habe lange überlegt und beraten, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider am Mittwoch. Das Gericht könne jedoch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erkennen. Das endgültige Urteil soll in einigen Wochen verkündet werden. dpa/lby
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