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Vorarlberg
31.08.2015

Frau verklagt Sechsjährige nach Skiunfall auf Schadenersatz

Eine Sechsjährige ist nach einem Skiunfall auf Schadenersatz verklagt worden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Eine Sechsjährige übersieht eine Frau auf der Skipiste. Bei dem Zusammenstoß wird die schwer verletzt. Nun klagt sie auf Schadenersatz. Das Mädchen soll 38.000 Euro zahlen.

Eine Frau hat nach einem Skiunfall im Bregenzerwald ein sechsjähriges Mädchen auf 38.000 Euro Schadenersatz verklagt. Festgestellt werden soll bei der Verhandlung in Feldkirch, ob dem Kind ein Verschulden angelastet werden kann.

Kinder unter 14 Jahren können in Österreich in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. „In erster Linie werden Aufsichtspersonen – wie der Skilehrer und die Eltern – wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt“, sagte Gerichtssprecherin Claudia Hagen. Das sei in diesem Fall passiert. Das Verfahren sei aber beendet und abgewiesen worden.

Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Ist das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten unterstellt werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. „Eine solche besteht meines Wissens“, sagte Hagen. Ob ein Verschulden des Kindes vorliegt, werde nun in dem Verfahren geprüft.

Frau kann nach Unfall nicht mehr Ski fahren

Die Klägerin und das Mädchen, das mit einer Skikursgruppe unterwegs war, waren in einem Skigebiet zusammengefahren. Die Frau soll vor dem Unfall im Schuss auf der Piste gefahren sein, die Sechsjährige beschrieb eine Kurve. Bei dem Zusammenprall erlitt die Klägerin schwere Verletzungen und könne seither nicht mehr Ski fahren, sagte ihre Anwältin.

Ein Gerichtsgutachter bescheinigte beiden Beteiligten zu wenig Aufmerksamkeit vor der Kollision. Sie seien seiner Ansicht nach in etwa im gleichen Ausmaß für den Unfall mitverantwortlich. Der Prozess wurde vertagt. In drei Wochen wird er fortgesetzt. sz

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