27-Jähriger begrabscht Frauen - ihm drohen drei Jahre Haft
Ein 27-jähriger Asylbewerber wurde angeklagt, weil er in Kempten reihenweise junge Frauen belästigt haben soll. Bei einer Verurteilung ist eine Abschiebung des Mannes möglich.
Wegen sexueller Nötigung und Beleidigung wurde jetzt ein 27 Jahre alter Asylbewerber von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Mann soll in Kempten reihenweise junge Frauen belästigt haben.
Sollte der 27-Jährige bei dem anstehenden Prozess verurteilt werden, droht ihm eine dreijährige Haftstrafe. In diesem Fall könnte er theoretisch auch aus Deutschland ausgewiesen werden. Eine erste Verurteilung wegen sexueller Beleidigung war weitaus geringer ausgefallen. Die Behörden erklärten damals, dass dies keine Auswirkungen auf das Asylverfahren des Mannes habe. Massivere Konsequenzen seien erst ab drei Jahren Freiheitsstrafe möglich.
Mann versuchte Studentinnen zu küssen
Seit Oktober sitzt der Asylbewerber in Untersuchungshaft, bestätigte gestern Staatsanwalt Bernhard Menzel. Zuvor lebte er in der Gemeinschaftsunterkunft in der Maler-Lochbihler-Straße. Der Mann hatte mehrfach Studentinnen der Hochschule angesprochen und versucht, sie zu küssen.
Nach ersten Vorfällen wurde gegen ihn ein Strafbefehl über 120 Tagessätze erlassen, den der Asylbewerber auch akzeptierte. Wenig später kam es jedoch erneut zu Belästigungen. Frauen erstatteten insgesamt 16 Anzeigen, bei der Hochschulleitung summierten sich am Ende 29 Beschwerden mit den immer gleichen Vorwürfen.
Nach den Sexualstraftaten an Silvester in Köln und anderen deutschen Großstädten wurde vermehrt gefordert, straffällige gewordene Asylbewerber nach einer Verurteilung in ihr Heimatland abzuschieben.
Gravierende Straftaten mit sexuellem Hintergrund machen bei den Verfehlungen von Flüchtlingen weniger als ein Prozent aus, sagte kürzlich Polizeipräsident Werner Strößner gegenüber unserer Redaktion. In Kempten und dem Oberallgäu kam es jüngst nach Worten von Polizeisprecher Hans Willbold zu keinen derartigen Vorfällen. Bei zwei Sexualdelikten, in denen derzeit ermittelt werde, seien die Beschuldigten Deutsche. jan
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Wahrscheinlich kommt der saubere Herr aus einem Kriegsgebiet, wo ihm Gefahr für Leib und Leben droht und er somit nicht abgeschoben werden kann! Also bleibt er weiterhin hier und ist weiter eine Gefahr.
Das ist ein gern verwendetes Argument gegen eine Abschiebung und ein weit verbreiteter Irrtum:
Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 32 "Verbot der Ausweisung":
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift (Abschiebeverbot) kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Man muß also nur wollen!
Abgesehen davon definiert sich "Flüchtling" gem. Flüchtlingskonvention auf Vervolgung wegen "Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung". Von allgemeiner Gefährdung, z. B. durch Krieg ist hier nirgends die Rede!
wenn ich nur den ersten satz lese kotzt mich das ganze schon wieder an...bei einer verurteilung soll eine abschiebung möglich sein...