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  3. Justiz: Freispruch für umstrittenen Laborarzt Schottdorf

Justiz
13.07.2017

Freispruch für umstrittenen Laborarzt Schottdorf

Kein Betrüger: Bernd Schottdorf ist rechtskräftig freigesprochen.
Foto: Wagner

Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts Augsburg. Die Staatsanwaltschaft scheitert schon wieder

Der umstrittene Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist rechtskräftig von den Vorwürfen des massiven Abrechnungsbetrugs freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Damit hat das Urteil des Landgerichts Augsburg Bestand.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft versucht seit Jahrzehnten, Schottdorf als Großbetrüger zu überführen. Sie hat ihn mehrfach wegen Betrugs im großen Stil angeklagt. Verurteilt wurde der heute 77-Jährige nie. Auch im Januar 2016 wurden Schottdorf und seine damalige Ehefrau von der 9. Strafkammer unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision.

Doch die Sitzung des 1. Strafsenats gestern dauerte nur eine Viertelstunde. Denn es zeigte sich rasch, dass die Augsburger Ankläger schlechte Karten haben. Sie bekamen nicht einmal Unterstützung vom Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Beweisführung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden, sagte Bundesanwalt Andreas Hornick in Karlsruhe. Und er ging noch weiter: Wie die Verteidigung beantragte er, die Revision zurückzuweisen. Damit war klar, dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Zweifeln am Freispruch des Laborarztes Bernd Schottdorf von den Betrugsvorwürfen weitgehend alleine dasteht. Die obersten Strafrichter konnten dann auch „keine Lücken oder Widersprüche“ im Urteil des Landgerichts finden.

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, Schottdorf und seine damalige Ehefrau hätten von den Krankenkassen durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Das Landgericht hatte dafür keine Beweise gesehen.

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