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Naturkatastrophe
31.03.2017

Freistaat streicht Hochwasser-Hilfen

Staatsregierung will, dass sich Bürger künftig selbst versichern

Die Opfer von Hochwasser-Schäden können künftig nicht mehr auf finanzielle Hilfen durch den Freistaat Bayern setzen: Nach einem Beschluss der CSU-Staatsregierung soll ab dem 1. Juli 2019 keine finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form von Soforthilfen mehr gewährt werden, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Ein Härtefall-Regelung für besonders schwere Einzelfälle soll aber bestehen bleiben. Nach den starken Überschwemmungen im vergangenen Frühsommer hatte der Freistaat insgesamt 57 Millionen Euro Hilfszahlungen an Betroffene geleistet. „Diese Hilfe war richtig und wichtig“, findet Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU). Staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen sollten aber nicht dazu führen, dass bewusst vom Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden abgesehen und nur auf den Staat vertraut werde, fordert Söder: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, als Ersatzversicherer zu fungieren.“ Dies gelte umso mehr, als eine Versicherung gegen Naturkatastrophen laut Staatsregierung „in über 99 Prozent der Fälle zu tragbaren Prämien möglich“ sei.

Kritik an der Neuregelung kommt von der Opposition: „Die CSU-Staatsregierung stiehlt sich damit billig aus der Verantwortung“, schimpft der SPD-Umweltexperte Florian von Brunn: „Das ist eine Privatisierung von Lebensrisiken, die sich schlicht nicht jeder leisten kann.“ Er bezweifle massiv, dass sich tatsächlich so gut wie jeder Hausbesitzer gegen Hochwasser versichern könne: „Wer etwa schon einmal einen Hochwasser-Schaden hatte, der dürfte in die Röhre schauen.“ (rys)

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