Freundin erstochen: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für 23-Jährigen
In Spanien hatte er sich ein Tattoo mit ihrem Todesdatum stechen lassen: Ein 23-Jähriger soll seine Freundin aus Freyung erstochen haben. Nun wurden die Plädoyers gehalten.
Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus dem niederbayerischen Freyung haben Staatsanwalt und Verteidiger am Freitag vor dem Landgericht in Passau ihre Plädoyers gesprochen. Nach dem Willen des Staatsanwalts soll der Angeklagte wegen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt werden. Alternativ komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall in Betracht. Beide Varianten brächten dem früheren Lebensgefährten des Opfers eine lebenslange Haftstrafe ein. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und zwölf Jahre Haft. Das Urteil soll am 20. November gesprochen werden.
Am Montag hatte der 23 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Demnach sei der Bluttat ein heftiger Streit zwischen ihm und der 20 Jahre alten Mutter seines Sohnes vorausgegangen. Sie habe ihn bedroht und sei selbst mit dem Messer ins Schlafzimmer gelaufen, wo er sie getötet habe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das als "Schutzbehauptung". Nach den Plädoyers ergriff der Angeklagte das Wort. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das gemacht habe und ich kann es nicht mehr gut machen", sagte er.
Der Fall hatte vergangenes Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht (mehr dazu). Der Tatverdächtige war mit dem Kind nach Spanien geflohen und hatte sich ein Tattoo unter anderem mit dem Namen des Opfers und dem Geburts- und Todesdatum stechen lassen. dpa
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Umfrageinstitut Civey zusammen. Was es mit den Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.