Für Gewalttaten an Ehefrau verurteilt - Türke darf dennoch bleiben
Ein Türke, der wegen Gewalttaten an seiner Frau mehrere Jahre im Gefängnis saß, darf "auf Bewährung" in Deutschland bleiben. Das hat ein Gericht entschieden.
Im Rechtsstreit des 47-Jährigen gegen die Ausweisungsverfügung der Münchner Ausländerbehörde ist nach Mitteilung einer Sprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Dienstag eine Einigung erzielt worden. Demnach bekommt der Mann ein Bleiberecht mit Bewährung in der Bundesrepublik (Az.: 10 B 11.238).
Der Mann muss nicht ausreisen, solange er sich keine Gewalttat zuschulden kommen lässt und wegen etwaiger anderer Delikte zu nicht mehr als zwanzig Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird. Er muss sich ferner einer Familientherapie unterziehen.
Mann lebt wieder mit Frau zusammen
Der 47-Jährige lebt seit seiner Haftentlassung trotz Scheidung wieder mit seiner Ehefrau zusammen, die in der mündlichen Verhandlung zu seinen Gunsten aussagte. Seine Duldung bleibt auch dann erhalten, wenn sich das Paar innerhalb der dreijährigen Bewährungsfrist trennen sollte. dpa
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