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München
16.09.2013

Fußfessel-Prozess: Rückfälliger Pädophiler muss wieder ins Gefängnis

Der rückfällige Sexualstraftäter, der in München trotz Fußfessel ein kleines Mädchen missbraucht hatte, muss zurück ins Gefängnis.

Urteil im Fußfessel-Prozess:  Das eigene Kind in der elterlichen Wohnung missbraucht - ein Alptraum für Mütter und Väter. Hier war der Täter auch noch ein einschlägig vorbestrafter Verbrecher. Er stand unter Führungsaufsicht und trug eine elektronische Fußfessel. Trotzdem machte er sich nach nur drei Monaten in Freiheit erneut an ein kleines Mädchen heran. Jetzt muss er wieder hinter Gitter. Das Landgericht München verurteilte ihn am Montag zu drei Jahren und sieben Monaten Haft sowie anschließender Sicherungsverwahrung.

Fußfessel-Prozess in München: Täter muss erneut in Haft

"Das Einhalten von Regeln ist seine Sache nicht", charakterisierte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger den 42-Jährigen, betonte aber: "Der Angeklagte ist nicht für immer abgeschrieben." Wenn er die Therapiemöglichkeiten ernst nehme und sich mit seiner Neigung zu Kindern sowie seiner Drogensucht auseinandersetze, sei nicht ausgeschlossen, dass er "an ein Leben in Freiheit herangeführt werden kann". Schnell gehe das nicht. "Man denkt hier in Fünf-Jahres-Bereichen." Derzeit aber gehe von dem Mann die Gefahr aus, dass er wieder Kinder missbrauche.

Die schwarze Kapuze tief ins Gesicht gezogen, hat sich der Angeklagte rückwärts in den Gerichtssaal getastet. Niemand soll sein Gesicht sehen. Den Kameras dreht er den Rücken zu, wendet sich zum Gericht hin. Nur für das Urteil nimmt er kurz die Kapuze ab - offenbar eine Geste der Höflichkeit gegenüber seinen Richtern. Dann schiebt er sie schnell wieder über den dunkelblonden Schopf.

Der Täter gab zu, dass Mädchen berührt zu haben

Anwalt Adam Ahmed will Revision eingelegen, er hat sich vor allem gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Sein Mandant hatte zugegeben, das siebenjährige Mädchen an Brust und Po berührt zu haben.

Die Mutter hatte ihren neuen Bekannten mit nach Hause genommen. Während sie im Wohnzimmer schlief, schlich er zu dem Kind und fasste ihm unters Nachthemd. Seine Argument, er habe damit den leiblichen Vater eines vorherigen Missbrauchs überführen wollen, hatte Staatsanwalt Martin Engl als "Unsinn" bezeichnet. Auch Richter Kirchinger sagte, es sei nicht davon auszugehen, dass er damit der Polizei helfen wollte.

Hatte der Mann der Mutter Schlafmittel gegeben?

Vieles blieb unklar in dem neunmonatigen Prozess: Ob der Mann der Mutter Schlafmittel gab, um sich ungestört an die Siebenjährige heranmachen zu können, und ob sein Selbstmordversuch nach der Tat mit der Angst vor Entdeckung zu tun hatte. "Es war ihm bewusst, dass eine Aufdeckung der Sexualstraftat sehr wahrscheinlich war", sagte Kirchinger. Ungeklärt ist auch der Verdacht von Übergriffen gegen seine eigene Tochter, die am Ende nicht gegen ihn aussagen wollte.

Der Mann hatte seine Stieftochter schwer missbraucht und war 1999 zu insgesamt mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Danach wurde nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste er aber wie andere Straftäter aus dieser entlassen werden, unter Auflagen und mit Fußfessel.

Debatte um die Wirksamkeit der Fußfessel

Für das Leben draußen sei er nicht gewappnet gewesen, kritisierte Richter Kirchinger. "Die Vorbereitung auf die Entlassung nach jahrelanger Sicherungsverwahrung war sehr schlecht." Das könne freilich den neuen Missbrauch nicht entschuldigen. Anwalt Ahmed sagte, in den meisten Fällen finde nach seiner Erfahrung keine Vorbereitung statt. Hier müsse sich dringend etwas ändern.  Der Münchner Fall löste Debatten über die Sicherungsverwahrung, aber auch über die die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) aus. Rund 60 entlassene Täter tragen laut hessischem Justizministerium derzeit eine Fußfessel, 21 in Bayern. Sie alle werden von einer Zentralstelle im hessischen Bad Vilbel überwacht. Das Gerät soll sie abhalten, rückfällig zu werden.

Der Sexualtäter ist nicht der einzige, der trotzdem straffällig wurde. Ein Mann beging in Hessen mit Fußfessel einen Einbruch. Kürzlich wurde in Augsburg ein Sexstraftäter in Haft genommen, weil er ein Eigentumsdelikt begangen habe.

Dennoch verteidigen die Behörden die Fußfessel. "Fachleuten zufolge kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung abschreckende Wirkung haben. Einfach deshalb, weil der Betroffene weiß, dass im Fall einer neuen Straftat seine Überführung anhand der registrierten Aufenthaltsdaten leichter möglich sein wird", sagt der Vizesprecher des bayerischen Justizministerium, Hannes Hedke.

Tatsächlich war der Münchner Täter schon in Haft, bevor der neue Missbrauchsverdacht bekannt war. Denn er hatte sich geweigert, die Fußfessel mit Strom aufzuladen. Als kurze Zeit später der Vater des Kindes Anzeige erstattete, zeigte die Auswertung der Fußfessel sofort klar: Der Mann war zur Tatzeit in der Wohnung der Mutter. dpa/lby/AZ

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