Fußtritt gegen den Kopf: Opfer wurde „brutalst“ misshandelt
Im Februar schlugen zwei Jugendliche nach einem Discobesuch einen 36-Jährigen zusammen, der heute noch unter der Attacke leidet. Nun muss einer der beiden dafür ins Gefängnis.
Richterin Brigitte Grenzstein sparte in ihrer Urteilsbegründung nicht an deutlichen Worten. „Brutalst misshandelt“ hätten die beiden 19 und 20 Jahre alten Angeklagten ihr Opfer, sagte sie. Mit einem Tritt mitten ins Gesicht habe der Jüngere das Leben des Opfers zerstört. Drei Jahre und sechs Monate im Jugendgefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte die Jugendkammer am Landgericht Memmingen gestern für den Haupttäter. Sein Komplize, der Schmiere stand und weniger hart zugetreten hat, erhielt ein Jahr und acht Monate mit Bewährung.
Die beiden Azubis hatten im Februar einen 36-Jährigen zusammengeschlagen
Die beiden Auszubildenden hatten im Februar nach einem Discobesuch in Ichenhausen (Landkreis Günzburg) einen 36-Jährigen zusammengeschlagen. In den frühen Morgenstunden hatten die drei sich auf dem Heimweg getroffen. Die jungen Männer sprachen den Betrunkenen an, der antwortete mit Beleidigungen. In einer dunklen Gasse abseits der Hauptstraße streckte der 19-Jährige den Kontrahenten mit zwei Faustschlägen nieder. Dann legte er seine Jacke ab, gab sie seinem Kumpel, nahm zwei Schritte Anlauf und trat dem am Boden liegenden Opfer mit Wucht ins Gesicht. „Das war unglaublich brutal“, sagte die Richterin. Beide Angeklagten traten nun auf den Mann ein. Als sie von ihm abließen, rappelte sich dieser trotz seiner Verletzungen auf und rettete sich zum Haus seiner Familie.
Mit den Folgen des Angriffs hat das Opfer bis heute zu kämpfen. Geruchs- und Geschmackssinn sind wohl für immer verloren. Seine Kopfverletzung und der beim Sturz nach dem ersten Schlag schwer verletzte Ellenbogen müssen nochmals operiert werden. Seinen Beruf als Gerüstbauer kann er noch nicht wieder ausüben.
Der 19-jährige Haupttäter entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Opfer
Der 19-jährige Haupttäter entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Opfer, rang sich aber erst spät zu einem Geständnis durch. „Sie sind wegen einer Beleidigung eines Volltrunkenen ausgerastet“, hielt ihm die Richterin vor. In der Haft habe er nun die Chance, seine Wut unter Kontrolle zu bringen. Sein Mittäter muss als Bewährungsauflage 2000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist rechtskräftig. Weil die Familien der Angeklagten Zeugen beeinflusst haben sollen, wird es aber wohl weitere Verfahren geben.
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