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Volksbegehren
28.01.2014

G8 oder G9? Erste Hürde beim Volksbegehren gemeistert

Das G8 erhitzte die Gemüter von Lehrern und Schülern.
Foto: dpa

Bayerns Wähler dürfen möglicherweise über eine Teil-Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium entscheiden: Die Freien Wähler haben die erste Hürde zu einem Volksbegehren gemeistert.

Vor zehn Jahren hat das Kultusministerium entschieden, dass das Abitur in acht statt in neun Jahren absolviert werden soll. Gleich zu Beginn war der Unmut bei Schülern, Lehrern und Eltern groß. Und dieser hält auch noch bis heute an. Vermutlich deshalb erfährt das Volksbegehren der Freien Wähler für eine Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 von Seiten der Bürger eine so große Zustimmung.

Die erste Hürde ist gemeistert

Die 25.000 Stimmen, die für einen Zulassungantrag benötigt werden, sind vollständig gesammelt. Wie FW-Generalsekretär Michael Piazolo gegenüber AZ Online berichtet, konnten schon mehr als die benötigten 25.000 Stimmen gesammelt werden, allerdings ist laut Piazolo der Prozess intern noch nicht abgeschlossen. Es werden noch Vorschläge von Gemeinden aufgenommen, bevor der Antrag auf Zulassung dem Innenministerium diese Woche übergeben wird.

Größter Gegner ist die Staatsregierung

Sowohl die Grünen, als auch die SPD halten sich mit ihrer Einschätzung zum Thema noch zurück. Die CSU ist entschieden dagegen schon wieder neue Schulreformen in Bayern einzuführen. In einem Interview beim Plenum TV Das Magazin diskutieren Günther Felbinger von den Freien Wählern und Otto Lederer von der CSU über Nach-und Vorteile einer solchen Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9. Nicht zu unrecht sehen die Freien Wähler einen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet, immerhin hat der Ärger der Bürger über das bei einer Nacht- und Nebelaktion eingeführte G8 zehn Jahre lang angehalten.

Felbinger will mit der Einführung der Wahlmöglichkeit die Qualität der Ausbildung an Gymnasien verbessern. Und genau diese sieht die CSU nicht. Lederer argumentiert mit der Aufgabe der Wahlfreiheit des einzelnen Schülers: "Diese Wahlfreiheit bekommen leider nur die Schulen, aber nicht der einzelne Schüler." Dafür wäre ja das Flexi-Jahr eingeführt worden. Hierbei können sich Schüler der Mittelstufe dazu entscheiden, ein Jahr als Flexibilisierungsjahr einzubauen. In diesem Jahr können Fächer, in denen der Schüler gut ist, abgewählt werden, um die ganze Konzentration auf die Schwachpunkte zu legen. Aber wie Felbinger richtig anmerkt, komme auch dieses Angebot nicht jedem Schüler zugute.

Parallelführung wäre ein Lösungsansatz

Vorschlag der Freien Wähler wäre eine Parallelführung von G8 und G9 an ein und derselben Schule. So könnte sich der Schüler individuell entscheiden. Auch diese Vorstellung teilt die CSU nicht. Im Gegenteil, hier ist die Sorge groß, dass Schulstandorte mit diesem Beschluss sogar gefährdet wären. Denn gerade im ländlichen Raum sind die Schulen zu klein, um so ein Angebot einbauen zu können.

Hessen und Baden-Würtemberg sind schon dabei - Warum Bayern nicht?

In anderen Bundesländern, etwa Hessen oder Baden-Würtemberg besteht die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 bereits. Warum sträubt sich die bayerische Regierung so hartnäckig gegen diesen Vorschlag? Michael Piazolo von den Freien Wählern verrät gegenüber AZ Online, dass die Diskussion vor den Wahlen bereits im Raum stand, doch die Staatsregierung wehrt sich vehement dagegen schon wieder eine neue Schulstruktur-Reform einzuführen. Sie wolle Ruhe an den bayerischen Gymnasien.

Laut Lederer wollen das auch diverse Lehrer- und Schülerverbände sowie die freie Wirtschaft. Nachvollziehen kann sein Kontrahent Felbinger dieses Argument eher weniger: "Für uns ist die Meinung des Bürgers wichtig." Und auch Lehrerverbände berichten von Zeitnot und Lernstress. Laut mehreren Umfragen zum Thema wünschen sich sogar rund 70 Prozent der bayerischen Bürger das G9 zurück, so Felbinger im Interview. Und das Volk soll entscheiden.

Zuerst muss das Innenministerium den Antrag prüfen

Laut Hauptinitiator Piazolo werden die Freien Wähler diese Woche noch über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit entscheiden. Dann müssen Partei und Bürger auf die Entscheidung des Innenministeriums warten. Wie lange das sein wird, weiß niemand, Piazolo geht aber von einer nicht zu langen Wartezeit aus. Äußert das Innenministerium aber Bedenken, wird der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden. Geben Ministerium oder Richter grünes Licht, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten eintragen, ehe es zum Volksentscheid kommt.

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