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08. Februar 2012 18:23 Uhr

Waffenschmuggel und Schlägereien

Gaddafi-Sohn: Hat der Staatsanwalt zu viel gesagt?

Die wilden Münchner Jahre des Gaddafi-Sohnes Saif al-Arab haben die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Doch dann gerieten die Juristen selbst ins Kreuzfeuer.

Eines der wenigen Fotos, die den Gaddafi-Sohn Saif al-Arab Gaddafi zeigen. dpa

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Gaddafi-Sohn Saif al-Arab hat sich ein Münchner Oberstaatsanwalt nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg nicht der Strafvereitelung schuldig gemacht.

Entsprechende Ermittlungen gegen den Münchner Ankläger vom September 2011 seien daher eingestellt worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Mittwoch mit. Der Oberstaatsanwalt habe weder unbefugt Dienstgeheimnisse verraten noch habe er eine Strafvereitelung im Amt begangen.

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Der angeblich bei einem Nato-Bombardement im Mai 2011 ums Leben gekommene Gaddafi-Sohn hatte zeitweise in München gelebt - als angeblicher Student. Zwischen 2006 und 2010 beschäftigte er nach Angaben des bayerischen Justizministeriums elfmal die Polizei - unter anderem wegen einer Disco-Schlägerei, Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung von Polizisten. Dennoch kam der Sohn des früheren libyschen Diktators fast immer glimpflich davon. Auch Ermittlungen wegen Waffenschmuggels wurden eingestellt.

Der Oberstaatsanwalt reiste 2007 nach Berlin

Der Oberstaatsanwalt war 2007 vor einer geplanten Hausdurchsuchung bei dem Sohn des früheren libyschen Diktators Muammar al Gaddafi nach Berlin gereist. Dort erkundigte er sich in der libyschen Botschaft, ob Gaddafi junior diplomatische Immunität besaß. Bei dieser Gelegenheit hatte er die libyschen Diplomaten über die geplante Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen und illegalen Waffenbesitzes informiert.

Die Grünen werfen Polizei und Münchner Justiz deshalb vor, den Diktatorensohn mit Samthandschuhen angefasst zu haben. Der Besuch des Oberstaatsanwalts in der libyschen Botschaft war nach Einschätzung von Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl überflüssig: «Wie kann dieses Gespräch in der libyschen Botschaft nun in der Einstellungsverfügung als sachgerecht und naheliegend bezeichnet werden, wenn allein das Auswärtige Amt zuverlässig darüber Auskunft geben kann, wer als Diplomat akkreditiert ist und wer nicht?» Offensichtlich sei die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die libysche Botschaft in der Frage des Diplomatenstatus vertrauenswürdiger ist als das Auswärtige Amt. dpa-lby

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Ermittlungen | Gaddafi | Libyen | München | Sohn


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