Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verkehr: Gefährliche Eisplatten: Was Autofahrer beachten müssen

Verkehr
23.01.2016

Gefährliche Eisplatten: Was Autofahrer beachten müssen

Autofahrer müssen sich vor Eisplatten von Lasterdächern in Acht nehmen. Symbolbild: Matthias Becker
Foto: Symbolbild: Matthias Becker

Der Frost sorgt dafür, dass immer wieder gefährliche Eisplatten von Lastern fallen und andere gefährden. Was Autofahrer beachten sollten.

Wie kann ich Unfällen mit Eisplatten vorbeugen?

Gerade in diesen frostigen Tagen passiert es immer wieder, dass Eisplatten nicht von Lastwagen entfernt werden und herabfallen. Das kann zu schweren Unfällen und Schäden am Auto führen. Der ADAC rät deshalb Autofahrern, ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen zu halten und mit fliegenden Eisplatten zu rechnen.

Wo ist es besonders gefährlich?

Gefahr bestehe vor allem bei den ersten Plusgraden, wenn das Eis auf den Lkw zu tauen beginne, sagt ein Sprecher der Autobahnpolizei Gersthofen. Typische Situationen, in denen Eis hinabfallen könne, seien Kurven, Einfahrten und Abschnitte, in denen Lastwagen beschleunigen. Im normalen Verkehr komme es dagegen selten vor, dass sich Eisplatten lösten.

Was muss ich bei einem Schaden beachten?

Im Schadensfall sollte man sich an die Haftpflichtversicherung des Halters wenden, von dessen Auto die Eisplatte herabgefallen ist. Wichtig dabei ist der Nachweis, dass die Eisplatten vom vorausfahrenden Fahrzeug fielen, so der ADAC. Dafür sollte man die Namen von Zeugen notieren und Beweise sichern.

Was aber ist, wenn der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann?

Dann sollte man versuchen, den Schaden über die eigene Vollkaskoversicherung abzuwickeln, rät der ADAC.

Welche Strafen drohen?

Jeder Laster- oder Autofahrer ist selber dafür verantwortlich, dass Eisplatten von seinem Fahrzeug entfernt werden. Andernfalls drohen bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn es zu einem Unfall kommt, so der ADAC. Werden wegen Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und Fahrverbote möglich. Für Lkw-Fahrer stehen auf vielen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen bereit, wo Trucker die Dächer ihrer Lastwagen enteisen können. AZ

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.