Gefälschte Todesanzeige: Stalker gesteht und bekommt Bewährung
Mit einer Morddrohung und einer gefälschten Todeanzeige hat der Stalker seine junge Arbeitskollegin geschockt. Dafür wurde er jetzt verurteilt - zu einer Bewährungsstrafe.
Der Stalker, der einer 17-Jährigen das Leben zur Hölle gemacht hatte, ist vor dem Amtsgericht München am Mittwoch verurteilt worden. Der 43 Jahre alte Mann, der ein Arbeitskollege der 17-Jährigen war, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt.
Stalker hatte Todesanzeige aufgegeben
In einer Todesanzeige in der Süddeutschen Zeitung war die 17-Jährige aus Ismaning betrauert worden. „Unsere liebe Steffi hat uns heute für immer verlassen. Sie wurde heute viel zu früh aus ihrem jungen und erfüllten Leben gerissen (...) Wer das Glück hatte, Steffi in ihrem Leben zu begegnen, der wird wissen welches Glück wir hatten. Wir werden dich nie vergessen", hieß es in dem Text unter anderem. Doch wie sich sehr schnell herausstellte, war die Todesanzeige falsch. Sie ging auch auf das Konto des Stalkers, ebenso wie eine Morddrohung. Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt.
Mann bekam Kontaktverbot
Vor Gericht legte der Mann über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht verhängte ein Kontaktverbot und verpflichtete den Mann zu einer therapeutischen Behandlung. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll er außerdem 5000 Euro an das Opfer und 3000 Euro an dessen Mutter zahlen. dpa/AZ
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