Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verwandtenaffäre: Geht Georg Schmids Plan auf? Alle Fragen und Antworten zum Fall

Verwandtenaffäre
26.02.2015

Geht Georg Schmids Plan auf? Alle Fragen und Antworten zum Fall

Was erwartet ihn kommende Woche? Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid wird am Amtsgericht Augsburg der Prozess gemacht.
Foto: Jochen Aumann

Ab Montag wird dem Ex-CSU-Fraktionschef der Prozess gemacht. Der 61-Jährige hat Existenzangst. Schon vorab tut er alles, um das Gericht milde zu stimmen. Geht sein Plan auf?

Am Montag startet am Amtsgericht in Augsburg der Prozess gegen den ehemaligen CSU-Fraktionschef Georg Schmid, 61. Kurz vor Prozessbeginn haben sich die Ereignisse überschlagen. Ehefrau Gertrud Schmid hat einen Strafbefehl akzeptiert, ihr Mann hat vorab 450000 Euro an die Rentenversicherung zurückgezahlt. Wie geht es jetzt weiter?

Was genau wird Georg Schmid vorgeworfen?

Laut Anklage hat der 61-Jährige seine Frau Gertrud fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt und dadurch fast 350.000 Euro an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung hinterzogen. Zudem soll er durch dieses Konstrukt Steuern hinterzogen haben. Die Steuerhinterziehung fällt aber juristisch kaum ins Gewicht. Es handelt sich dabei mehr um einen formalen Verstoß. Denn Gertrud Schmid hat regulär Einkommen- und Umsatzsteuer bezahlt. Nach dem Gesetz hätte Georg Schmid aber stattdessen für seine Frau Lohnsteuer abführen müssen. In der Summe ist dem Finanzamt nur ein geringer Schaden entstanden.

Was lief bei Georg Schmid anders als bei anderen Abgeordneten in der Verwandtenaffäre?

Das Ehepaar Schmid hatte kein Angestelltenverhältnis. Gertrud Schmid firmierte als eigenständige Unternehmerin, die sogar eine Mitarbeiterin hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war sie damit aber scheinselbstständig.

Lesen Sie dazu auch

Verwandtenaffäre: Aber Georg Schmid steht alleine vor Gericht

Warum steht Georg Schmid allein vor Gericht?

Seine Frau Gertrud wurde überraschend vergangene Woche mittels eines Strafbefehls verurteilt. Sie ist der Beihilfe zum Betrug an den Sozialkassen schuldig und muss eine Geldstrafe von 13.200 Euro zahlen. Frau Schmid hat den Strafbefehl akzeptiert, obwohl sie nun als vorbestraft gilt. Sie erspart sich aber einen öffentlichen Prozess. Die Affäre um ihren Mann hat sie psychisch stark belastet. Zu allem Überfluss hat sie sich auch noch die Kniescheibe gebrochen. Wegen dieser Verletzung hätte sie laut einem Attest nur zwei Stunden pro Tag an einem Prozess teilnehmen können. Das hätte das Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Daher hat Amtsrichter Michael Nißl den Strafbefehl erlassen.

Wird es ein Geständnis geben?

Bisher waren seine Verteidiger auf dem Standpunkt: Das Modell Schmid war legal. Steuern seien regulär bezahlt worden, dem Fiskus kein Schaden entstanden. Zudem hätten Betriebsprüfer und das Finanzamt über all die Jahre hinweg nichts zu beanstanden gehabt. Nach der Verurteilung von Gertrud Schmid ist aber klar geworden, wie das Amtsgericht den Fall einschätzt. Eine Verurteilung Georg Schmids ist damit ein Stück wahrscheinlicher geworden. Letztlich geht es in dem Fall aber um eine rechtliche Bewertung. Es ist unstrittig, dass Georg Schmid seine Frau auf die in der Anklage beschriebene Weise für sich arbeiten hat lassen. Die Frage ist nur, wie der Richter das interpretiert. Ein klassisches Geständnis wird es wohl nicht geben. Verteidiger Nikolaus Fackler will aber eine ausführliche Erklärung abgeben.

Im schlimmsten Fall droht Georg Schmid Gefängnis

Warum hat Georg Schmid vor dem Prozess so viel Geld bezahlt?

Ein Deal mit der Staatsanwaltschaft ist bisher trotz Sondierungsgesprächen gescheitert. Georg Schmid und seine Verteidiger haben sich daher offensichtlich überlegt, wie sie das Gericht milde stimmen können. Eine teilweise Schadenswiedergutmachung wird erheblich dazu beitragen. Die Rentenversicherung will 780.000 Euro vom ehemaligen Landtagsabgeordneten zurück. Mit den 450.000 Euro hat er einen guten Teil davon zurückerstattet. Georg Schmid plagt eine Horrorvorstellung: die totale Vernichtung seiner Existenz. Wenn er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt würde, verlöre er alle Pensionsansprüche aus seiner Zeit als Staatssekretär, Abgeordneter und Oberregierungsrat. Das wäre für Georg Schmid zusammen mit den hohen Rückzahlungen an die Rentenversicherung eine finanzielle Katastrophe, die er sicher vermeiden will.

Was droht Georg Schmid?

Im schlimmsten Fall Gefängnis. Das Strafgesetzbuch sieht für Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt je bis zu fünf Jahre Haft vor. So weit wird es aber nicht kommen. Insider rechnen mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Nur eben in welcher Höhe?

Georg Schmid: Die Verhandlung ist öffentlich

Wie läuft der Prozess ab?

Die Verhandlung beginnt am Montag um 10 Uhr im Saal 101 des Augsburger Strafjustizzentrums. Die Verhandlung ist öffentlich. Zunächst wird die Anklage vorgetragen. Dann hat der Angeklagte Gelegenheit, sich zu äußern. Die Verteidiger werden eine Erklärung abgeben. Für den Nachmittag sind bereits Zeugen geladen. Zum Beispiel eine Mitarbeiterin aus dem Büro- und Schreibservice von Gertrud Schmid und zwei Mitarbeiterinnen aus dem Münchner Abgeordnetenbüro. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft 17 Zeugen benannt, darunter Mitarbeiter des Finanzamts, der Rentenversicherung, der Krankenkasse. Außerdem Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Ob alle Zeugen gehört werden, hängt auch davon ab, ob Schmid die Vorwürfe einräumt.

Wann fällt das Urteil?

Bisher sind fünf Verhandlungstermine vorgesehen, am 2., 16., 18., 23., und 25. März. Gibt es ein Geständnis, könnte der Prozess schon am dritten Tag beendet werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.