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26.07.2017

Geldwäsche beim Bäcker

Italiener brachten Falschgeld in Umlauf

Weil er mindestens 138 gefälschte 50-Euro-Scheine in Verkehr brachte, hat die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts einen 31 Jahre alten Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize erhielt dreieinhalb Jahre. Die beiden Männer hatten sich laut Anklageschrift die falschen Fünfziger in Italien besorgt. In Deutschland kauften die Italiener mit den Blüten dann im gesamten süddeutschen Raum Kleinigkeiten ein – vor allem in Bäckereien. Auf diese Weise erhielten sie „sauberes“ Wechselgeld.

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwaltschaft legten die beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Sie verrieten aber nicht, von wem sie die Blüten in Italien gekauft hatten. Vermutlich erhielten sie das Falschgeld in Neapel aus Mafiakreisen, bewiesen ist das aber nicht. Der jüngere der beiden Täter war offensichtlich nur eine Art Gehilfe. Er sagte aus, er habe von seinem Komplizen 600 Euro für seine Einkaufstouren bekommen, das meiste Wechselgeld habe der 31-Jährige eingesteckt.

Die Ermittler kamen den beiden Männern unter anderem über Bilder von Überwachungskameras auf die Spur. Dort waren beispielsweise die Tätowierungen eines Täters gut zu sehen. Über deren Facebook-Profile konnte dann die Identität der jungen Männer festgestellt werden. Eine Funkzellenauswertung der Handys zeigte schließlich, dass die beiden in telefonischem Kontakt standen. Beide seien dann zur Fahndung ausgeschrieben worden, schilderte vor Gericht ein Kripobeamter als Zeuge. Der ältere der beiden Täter wurde schließlich bei der Einreise nach Deutschland festgenommen. Er hatte noch eine 50-Euro-Blüte bei sich. Seinen Komplizen nahm die italienische Polizei fest. Er wurde einige Tage später nach Deutschland ausgeliefert.

Die Verteidigung hielt für den Jüngeren der beiden Täter eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für angemessen, für den anderen solle die Haftstrafe nicht höher als vier Jahre sein. Wenn die beiden Täter Auskunft über die Herkunft der Blüten gegeben hätten, wären sie laut Vorsitzendem Richter Gunther Schatz mit einer geringeren Strafe davongekommen. Der Strafrahmen für Geldfälschung liege zwischen einem und zehn Jahren.

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